Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

An die Bediensteten erteilte oder genehmigte Aufträge (leitende und nichtleitende Angestellte)

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Liste der jedem/r MitarbeiterIn (leitender und nichtleitender Angestellter) erteilten oder genehmigten Aufträge unter Angabe des Zwecks, der Dauer und der Vergütung für jeden Auftrag

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014, Art. 18, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.Ä.
Art. 53, Absatz 14, Gesetzesverordnung Nr.165/2001
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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