Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Arbeitszufriedenheit

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Organisatorisches Wohlbefinden

Normative Anforderungen
Art. 20, Absatz 3, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.Ä.
Anwendbarkeit

Die in diesem Abschnitt genannte Veröffentlichungspflicht wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 97/2016 aufgehoben; zuvor galten die Vorschrift und die damit verbundene Veröffentlichungspflicht im lokalen System gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe f des Regionalgesetzes 10/2014 nicht

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:06

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