Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Organisatorische Positionen

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Lebensläufe der Inhaber von Organisationspositionen ohne leitende Funktionen

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014, Art. 14, Abs. 1 quinquies, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und n.Ab.
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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