Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Immobilienvermögen

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Informationen zur Identifizierung von Immobilieneigentum und -besitz

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und ss.mm., Art. 30, Gesetzesdekret Nr. 33/2013
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:07

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