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Informationen zur Newsletter
Die Daten werden sowohl manuell als auch in elektronischer und telematischer Form verarbeitet. Die organisatorische und verarbeitungstechnische Abwicklung ist eng an den Verarbeitungszweck gekoppelt. Die Rechtmäßigkeit, Korrektheit und Transparenz der Verarbeitung sowie die Genauigkeit, Unversehrtheit, Vertraulichkeit und Minimierung der Daten wird durch entsprechende organisatorische Maßnahmen, auch physischer Natur, gewährleistet.
Folgend finden Sie detaillierte Informationen zur Zweckbindung und zur Speicherbegrenzung
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadtgemeinde Bozen in der Person des amtierenden Bürgermeisters (E-Mail vdv@gemeinde.bozen.it)
Datenschutzbeauftragter ist eine auf Zeit ernannte Person (E-Mail dpo@gemeinde.bozen.it)
Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage
Die Gemeinde Bozen verwendet den Newsletter, um zu informieren, zu kommunizieren und den Zugang zu ihren Dienstleistungen zu erleichtern, um die Beteiligung, die Diskussion und den Dialog mit den Bürgern zu fördern.
Die übermittelten Inhalte betreffen Informationen von öffentlichem Nutzen, Fristen, Veranstaltungen, Ankündigungen, Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und -mitwirkung, Aktualisierungen in Notfällen.
Der Interessent kann sich ohne zeitliche Begrenzung an- und abmelden. Sowohl die An- als auch die Abmeldung kann durch direkte Kommunikation (z.B. per E-Mail), über einen klickbaren Link, persönlich oder per Post erfolgen.
Die Gemeinde nutzt für den Versand des Newsletters eine Plattform mit Sitz in der Europäischen Union.
Wer verarbeitet Ihre Daten?
Bei den Personen, die Ihre Daten verarbeiten, handelt es sich um befugte Mitarbeiter oder besonders befugte Projektleiter/Mitarbeiter und/oder um die Beauftragten des Inhabers der jeweiligen Gemeindeämter gemäß Anhang A des kommunalen Organisations- und Personalreglements.
Mitteilung
Ihre Daten können an befugte Angestellte und/oder Delegierte des Inhabers der zuständigen Gemeindeämter gemäß Anhang A des kommunalen Organisations- und Personalreglements weitergegeben werden.
Aufbewahrung und Wiederbenutzung
Die Daten werden im Einklang mit den Vorgaben des Handbuchs für die Dokumentenverwaltung der Stadtgemeinde Bozen für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke gespeichert.
Die Daten können weiterverwendet werden, um die Qualität der von der Stadtgemeinde Bozen angebotenen Leistungen zu verbessern. Daten, die in die Datensätze der Dokumentenverwaltungs- und Buchhaltungsdatenbanken einfließen, können bei neuen Verarbeitungstätigkeiten im Einklang mit den institutionellen Zielen wiederverwendet werden.
Die Daten werden, nachdem sie zum Schutz Ihrer Rechte und Freiheiten pseudonymisiert wurden, ausschließlich zu statistischen Zwecken wiederverwendet und in einigen Fällen an Dritten übermittelt.
Rechte der betroffenen Person
Die Rechte der von der Verarbeitung betroffenen Person sind in Artikel 15, 16, 17, 18, 20 und 21 der EUDSGVO 2016/679 beschrieben. Als betroffene Person haben Sie:
- das Recht auf Erhalt einer Bestätigung darüber, ob personenbezogene Daten, die sie betreffen, verarbeitet werden, sowie das Recht auf Zugriff auf die besagten Daten und auf die im Art. 15
- angeführten Informationen;das Recht auf unverzügliche Berichtigung der Daten sowie auf Vervollständigung unvollständiger Daten nach Artikel 16;
- das Recht auf Löschung bei Vorliegen der im Art. 17 angeführten Gründe;
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung bei Bestehen der Voraussetzungen laut Art. 18 sowie das Recht auf Mitteilung bei Aufhebung der besagten Einschränkung;
- das Recht auf Übertragbarkeit der Daten bei Vorliegen der im Art. 20 genannten Bedingungen;
- das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten zu den im Art. 21 genannten Bedingungen.
Wenn Sie diese Rechte ausüben möchten, verwenden Sie bitte das auf der Website der Stadtgemeinde Bozen unter der Rubrik "Datenschutz" eingestellte Formular.
Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Als betroffene Person können Sie bei der Aufsichtbehörde für den Datenschutz eine Beschwerde im Sinne von Art. 142 des GvD 196/2003 i.g.F. einreichen. Angaben zur Vorgehensweise finden Sie hier.
Bereitstellung der Daten
Die Vorlage der Daten ist verpflichtend. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann der Antrag nicht bearbeitet und der Förderbetrag nicht gewährt und ausbezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag zu ergänzen/berichtigen, von Amts wegen Überprüfungen vorzunehmen und Daten von Dritten einzuholen, sofern dies vor dem Hintergrund der der Verwaltung bereits vorliegenden Informationen möglich ist.
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