Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.
Verzeichnis der Maßnahmen, insbesondere der abschließenden Maßnahmen der Verfahren betreffend Vereinbarungen, die von der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder mit anderen öffentlichen Verwaltungen abgeschlossen werden, gemäß Art. 1 Art. 23 Abs. 1, Buchstabe d) des GvD Nr. 33/2013 i.g.F.
In der Rechtsordnung der Region Trentino-Südtirol findet der Buchstabe b) des Artikels 23 Absatz 1 des GvD. Nr. 33/2013 kraft des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 i.g.F. keine Anwendung.
Die Bestimmungen zur Auswahl des Auftragnehmers für die Vergabe von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sind jedoch unter folgendem Link auf der Plattform für öffentliche Aufträge abrufbar: https://www.bandi-altoadige.it/
Normative Anforderungen
Gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. g) des RG Nr. 10/2014 i.g.F., Art. 23 Abs. 1 des GvD Nr. 33/2013 i.g.F.