Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Strafen für die unterlassene Mitteilung von Daten

Citizen's Guide
Inhalt des Obligatoriums

Sanktionsmaßnahmen gegen die verantwortliche Person wegen Nichtoffenlegung oder unvollständiger Offenlegung der in Artikel 14 genannten Daten über die Gesamtfinanzlage des Amtsinhabers zum Zeitpunkt des Amtsantritts, den Besitz von Unternehmen, eigene Beteiligungen und etwaige Vergütungen, auf die der Amtsinhaber Anspruch hat.
Diese Veröffentlichungspflicht entfällt derzeit aufgrund der durch den ANAC-Beschluss Nr. 382 vom 12. April 2017 angeordneten Aussetzung

Normative Anforderungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014, Art. 47, Abs. 1, Gesetzesverordnung Nr. 33/2013 und d.Ä.
Anwendbarkeit

Es gab keine Verwaltungsstrafen wegen Nichtmeldung oder unvollständiger Datenmeldung.

Publication date:

23.01.2025

Last modified:

23.01.2025 13:05

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