Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Abwesenheitsquote

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Abwesenheitsquote der MitarbeiterInnen

Normative Anforderungen
Gemäß dem Regionalgesetz Nr. 10/2014 in seiner geänderten Fassung, Artikel 13 der Gemeindeordnung (Regionalgesetz Nr. 2 vom 3. Mai 2018)
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:05

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