Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Datenkatalog, Metadaten und Datenbanken

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Katalog der Daten, der endgültigen Metadaten und der damit verbundenen Datenbanken der Verwaltungen, der auch über Links zum Nationalen Verzeichnis der Geodaten (www.rndt.gov.it), dem von der AGID verwalteten Katalog der Daten und Datenbanken der Gebietskörperschaften www.dati.gov.it und http://basidati.agid.gov.it/catalogo veröffentlicht werden soll

Normative Anforderungen
Art. 53, Abs. 1-bis, Gesetzesdekret 82/2005, geändert durch Art. 43 des Gesetzesdekrets 179/16
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:09

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