Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Informationspflichten für BürgerInnen und Unternehmen

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Zeitplan für das Inkrafttreten der von den Verwaltungen eingeführten neuen administrativen Verpflichtungen für Bürger und Unternehmen

Normative Anforderungen
Art. 12, co.1-bis, Gesetzesdekret Nr. 33/2013 und d.Ä.
Anwendbarkeit

Gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 und nachfolgender Änderungen und Ergänzungen gilt die Verpflichtung zur Veröffentlichung von "Informationspflichten für Bürger und Unternehmen" in diesem Abschnitt nicht

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:04

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