Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Verzeichnis der Beiträge gemäß L.G. Nr. 13/1991, Art. 20bis

Wegweiser
Normative Anforderungen
Landesgesetz Nr. 13/1991, Art. 20bis
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:08

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren