Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Verfügung über die Zulassung bzw. den Ausschluss von Bietern am Vergabeverfahren und zur Zuschlagserteilung

Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:07

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