Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Bestandsaufnahme des im Dienst stehenden Personals - Überschüsse an Personal in öffentlich kontrollierten Gesellschaften, Art. 1, Absatz 6, Buchstabe k, des LG 12/2007

Wegweiser
Inhalt des Obligatoriums

Bestandsaufnahme des im Dienst stehenden Personals und der Personalüberschüsse der öffentlich kontrollierten Gesellschaften sowie der In House Gesellschaften nach Art. 1 Abs. 6 Buchst. k LG 12/2007.

Normative Anforderungen
Landesgesetz 12/2007
Veröffentlichungsdatum:

23.01.2025

Letzte Änderung:

23.01.2025 13:06

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