Bestimmung des Konventionalwerts einer geförderten Wohnung
Der Konventionalwert einer von einer Baugenossenschaft gebauten, geförderten und mit der Sozialbindung belegten Wohnung wird von der Stadtverwaltung festgelegt
Überprüfung der Voraussetzungen für den Kauf oder die Anmietung einer geförderten Wohnung
Für Kauf oder Anmietung einer Wohnung, die von einer Baugenossenschaft auf einem geförderten Bauland errichtet wurde und mit einer Sozialbindung belegt ist
Der Verkauf/Vermietung einer von Baugenossenschaften errichteten Wohnung, die der Sozialbindung unterliegt, muss vorab von der Stadtverwaltung genehmigt werden
Zwischenlagerung von Möbeln in der städtischen Lagerhalle
Personen, die von einer Zwangsräumung betroffen sind, dürfen Möbel in der städtischen Lagerhalle zwischenlagern, bis sie eine neue Unterkunft gefunden haben