Wohnen

Wohnbau / Gemeindewohnungen

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8.2 Amt für Wohnbau

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Mo.
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08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
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Gültig seit 01.01.2021

Wohnbau / Gemeindewohnungen

Angemessenheit der Wohnung

Sie können sich von der Gemeinde bestätigen lassen, dass die Größe Ihrer Wohnung den Bedürfnissen ihres Familienhaushaltes angemessen ist
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Angemessenheit der Wohnung für die Familienzusammenführung

In der Wohnungsbescheinigung wird festgestellt, ob die Fläche der Wohnung für die Unterbringung weiterer Personen im Haushalt geeignet ist
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Bestimmung des Konventionalwerts einer geförderten Wohnung

Der Konventionalwert einer von einer Baugenossenschaft gebauten, geförderten und mit der Sozialbindung belegten Wohnung wird von der Stadtverwaltung festgelegt
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Gemeindewohnungen

Wohnungswechsel, Wohnungsübernahme, Wohnungskündigung, Aufnahme einer weiteren Person, Beitrag für Renovierungsarbeiten, Meldungen von Schäden
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Gemeindewohnungen für Angehörige besonderer sozialer Kategorien

Das Gesuch kann von Einzelpersonen oder Familien beantragt werden, die von einer befähigten Sozialeinrichtung betreut und begleitet werden
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Gemeindewohnungen für geschütztes Seniorenwohnen

Das Gesuch kann von Einzelpersonen, Paaren oder Geschwistern ab 65 Jahren gestellt werden
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Gemeindewohnungen über die WOBI-Rangordnung

Gemeinde Wohnungsgesuche über WOBI-Rangordnung
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Überprüfung der Voraussetzungen für den Kauf oder die Anmietung einer geförderten Wohnung

Für Kauf oder Anmietung einer Wohnung, die von einer Baugenossenschaft auf einem geförderten Bauland errichtet wurde und mit einer Sozialbindung belegt ist
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Unbedenklichkeitserklärung für die Löschung der Sozialbindung im geförderten Wohnbau

Zur Löschung der Sozialbindung muss die Gemeinde eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen
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Verkauf oder Vermietung einer geförderten Wohnung

Der Verkauf/Vermietung einer von Baugenossenschaften errichteten Wohnung, die der Sozialbindung unterliegt, muss vorab von der Stadtverwaltung genehmigt werden
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Zwischenlagerung von Möbeln in der städtischen Lagerhalle

Personen, die von einer Zwangsräumung betroffen sind, dürfen Möbel in der städtischen Lagerhalle zwischenlagern, bis sie eine neue Unterkunft gefunden haben
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