Im ersten Jahr (bei nachweislicher Erfordernis auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängerbar) ist die Einlagerung kostenlos.
Im zweiten Jahr fallen Lagerkosten in Höhe von 5,65 Euro am Tag an (der Betrag wird jährlich an die ISTAT-Erhöhungen angepasst).
Ab dem dritten Jahr müssen die zwischengelagerten Möbel abgeholt werden, ansonsten werden die Möbel nach Zustellung der entsprechenden Aufforderung verkauft. Mit dem Erlös werden die Kosten gedeckt, der restliche Betrag wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Finden die Möbel keinen Käufer, gehen sie unentgeltlich in das Gemeindevermögen über oder werden entsorgt.