Zwischenlagerung von Möbeln in der städtischen Lagerhalle

  • Dienst aktiv

Personen, die von einer Zwangsräumung betroffen sind, dürfen Möbel in der städtischen Lagerhalle zwischenlagern, bis sie eine neue Unterkunft gefunden haben

Für wen

Personen, die seit mindestens einem Jahr in Bozen ansässig sind, deren Wohnung zwangsgeräumt wird.

Bozen

Beschreibung

Personen, die aus ihrer Wohnung ausziehen müssen und noch keine neue Unterkunft gefunden haben, können ihre Möbel und andere Gegenstände vorübergehend in der städtischen Lagerhalle im Köstenweg zwischenlagern. 

Um eingelagert werden zu können, müssen die Gegenstände gekennzeichnet und in einer Liste erfasst sein. Der oder die Verantwortliche der Lagerhalle kann die Annahme von Gegenständen verweigern, wenn diese nach seinem Ermessen schädlich sind oder nicht den Hygienestandards entsprechen.

So geht’s

Antrag auf Zwischenlagerung von Möbeln:

  • ausschließlich online durch Klicken auf den roten Banner unten - Zugriff mittels Spid, aktivierter Bürgerkarte oder elektronischer Identitätskarte (CIE)

Was Sie benötigen

  • 1 Stempelmarke von 16,00 Euro
  • Kopie der Voranmeldung der Zwangsräumung

Was Sie erhalten

Genehmigung zur kostenlosen Lagerung von Möbeln für 1 Jahr

Fristen und Fälligkeiten

30 days

Maximale Bearbeitungszeit

Zugang zum Dienst

Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.

Gemeinde Bozen - Vincenzo-Lancia-Straße 4/A

Gebäude mit den Büros der Abteilung für öffentliche Arbeiten und der Abteilung für Vermögen und Wirtschaft

Vincenzo-Lancia 4/A - Bozen

Einlagerungskosten

Im ersten Jahr (bei nachweislicher Erfordernis auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängerbar) ist die Einlagerung kostenlos.

Im zweiten Jahr fallen Lagerkosten in Höhe von 5,65 Euro am Tag an (der Betrag wird jährlich an die ISTAT-Erhöhungen angepasst).

Ab dem dritten Jahr müssen die zwischengelagerten Möbel abgeholt werden, ansonsten werden die Möbel nach Zustellung der entsprechenden Aufforderung verkauft. Mit dem Erlös werden die Kosten gedeckt, der restliche Betrag wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Finden die Möbel keinen Käufer, gehen sie unentgeltlich in das Gemeindevermögen über oder werden entsorgt.

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