Gemeindewohnungen für Angehörige besonderer sozialer Kategorien

  • Dienst aktiv

Das Gesuch kann von Einzelpersonen oder Familien beantragt werden, die von einer befähigten Sozialeinrichtung betreut und begleitet werden

Für wen

Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Südtirol ansässig sind oder arbeiten (die letzten beiden Jahre davon in Bozen) und von den Sozialdiensten über ein „Sozialprojekt“ begleitet werden.

Bozen

Beschreibung

Personen in einer schwierigen sozialen Lage, die von einer befähigten Sozialeinrichtung (z. B. vom BSB) betreut und begleitet werden, können bei der Stadtverwaltung die Zuweisung einer Gemeindewohnung beantragen. Die Wohnung wird nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt. 

So geht’s

Laden Sie das Formular „Antrag auf Zuweisung einer Gemeindewohnung“ herunter und füllen Sie es aus. Legen Sie Ihrem Antrag den Bewertungsbogen Ihres Sozialassistenten bzw. Ihrer Sozialassistentin bei.

Sie können den Antrag persönlich im Amt für Wohnbau vorbeibringen oder uns den Antrag über E-Mail oder PEC-Mail zusenden.

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Zugeordnete Dienste/Andere Dienste

Gemeindewohnungen über die WOBI-Rangordnung

Gemeinde Wohnungsgesuche über WOBI-Rangordnung

Was Sie erhalten

Auswertung der Punktzahl und mögliche Aufnahme in der Gemeinde-Rangordnung

Fristen und Fälligkeiten

120 days

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

1 Stempelmarke
16,00 Euro

für den Antrag

Weitere Informationen

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