Unbedenklichkeitserklärung für die Löschung der Sozialbindung im geförderten Wohnbau

  • Dienst aktiv

Zur Löschung der Sozialbindung muss die Gemeinde eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen

Für wen

Eigentümerinnen und Eigentümer von geförderten Wohnungen, die von Baugenossenschaften gebaut wurden.

Bozen

Beschreibung

Eigentumswohnungen, die von Wohnbaugenossenschaften auf gefördertem Bauland errichtet wurden, unterliegen einer Sozialbindung.

Nach Ablauf dieser zwanzig Jahre kann die Löschung der Sozialbindung aus dem Grundbuch beantragt werden. Dafür müssen Sie vorab bei der Gemeinde eine Unbedenklichkeitserklärung einholen.

So geht’s

Klicken Sie auf das rote Feld weiter unten auf dieser Seite und folgen Sie den Anweisungen.

Was Sie benötigen

  • Stempelmarke zu 16,00 Euro
  • Bescheinigung der Autonomen Provinz Bozen, dass die Immobilie nicht mehr mit einer Landeswohnbauförderung belegt ist

Fristen und Fälligkeiten

30 days

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

1 Stempelmarke
16,00 Euro

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