Eigentümerinnen und Eigentümer von geförderten Wohnungen, die von Baugenossenschaften gebaut wurden.
Bozen
Beschreibung
Eigentumswohnungen, die von Wohnbaugenossenschaften auf gefördertem Bauland errichtet wurden, unterliegen einer Sozialbindung.
Nach Ablauf dieser zwanzig Jahre kann die Löschung der Sozialbindung aus dem Grundbuch beantragt werden. Dafür müssen Sie vorab bei der Gemeinde eine Unbedenklichkeitserklärung einholen.
So geht’s
Klicken Sie auf das rote Feld weiter unten auf dieser Seite und folgen Sie den Anweisungen.
Was Sie benötigen
Stempelmarke zu 16,00 Euro
Bescheinigung der Autonomen Provinz Bozen, dass die Immobilie nicht mehr mit einer Landeswohnbauförderung belegt ist