Bestimmung des Konventionalwerts einer geförderten Wohnung

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Der Konventionalwert einer von einer Baugenossenschaft gebauten, geförderten und mit der Sozialbindung belegten Wohnung wird von der Stadtverwaltung festgelegt

Für wen

Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen, die von Baugenossenschaften auf gefördertem Bauland errichtet wurden.

Bozen

Beschreibung

Eigentumswohnungen, die von Baugenossenschaften auf gefördertem Bauland gebaut werden, unterliegen einer zwanzigjährigen Sozialbindung. In diesen zwanzig Jahren darf die jeweilige Wohnung nur an Personen veräußert werden, die die geforderten Anforderungen erfüllen. 

Die Wohnung darf erst nach Ermächtigung durch die Stadtverwaltung verkauft werden. Der Verkaufspreis darf nicht über dem Konventionalwert der Wohnung liegen, der von der Stadtverwaltung bestimmt wird.

 Die Ermächtigung wird nur für Wohnungen erteilt, für die keine Landeswohnbauförderung mehr eingetragen ist.

So geht’s

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Zugeordnete Dienste/Andere Dienste

Verkauf oder Vermietung einer geförderten Wohnung

Der Verkauf/Vermietung einer von Baugenossenschaften errichteten Wohnung, die der Sozialbindung unterliegt, muss vorab von der Stadtverwaltung genehmigt werden

Überprüfung der Voraussetzungen für den Kauf oder die Anmietung einer geförderten Wohnung

Für Kauf oder Anmietung einer Wohnung, die von einer Baugenossenschaft auf einem geförderten Bauland errichtet wurde und mit einer Sozialbindung belegt ist

Was Sie benötigen

  • Stempelmarke zu 16,00 Euro
  • Katastermappe der Wohnung einschließlich der Kellerräume und etwaiger Garagen und Stellplätze

Was Sie erhalten

Der Konventionalwert/die Miete zu dem die auf geförderten Grundstück gebauten Wohnung verkauft/vermietet werden muss

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

1 Stempelmarke
16,00 Euro

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