Für wen
EU- und Nicht-EU-Bürger, die nachweisen müssen, dass die Fläche der Wohnung in der Gemeinde Bozen angemessen oder unzureichend und/oder überfüllt ist.
Sie können sich von der Gemeinde bestätigen lassen, dass die Größe Ihrer Wohnung den Bedürfnissen ihres Familienhaushaltes angemessen ist
EU- und Nicht-EU-Bürger, die nachweisen müssen, dass die Fläche der Wohnung in der Gemeinde Bozen angemessen oder unzureichend und/oder überfüllt ist.
Die Bescheinigung über die Angemessenheit der Wohnung gibt Auskunft darüber, ob die Fläche Ihrer Wohnung der Größe des Familienhaushaltes angemessen ist. Die Bescheinigung wird von der Gemeinde Bozen ausgestellt, wenn sich die Wohnung im Stadtgebiet befindet.
Die Bescheinigung wird ausgestellt für:
Klicken Sie auf das rote Feld und folgen Sie den Anweisungen.
Die Zahlung kann durch Banküberweisung an das Schatzamt der Stadtgemeinde Bozen bei der Südtiroler Volksbank, Schlachthofstraße 55, vorgenommen werden (IBAN: IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836). Geben Sie als Einzahlungsgrund bitte Folgendes an: “Lokalaugenschein Angemessenheit – Abt. 5”.
Die Bescheinigung wird Ihnen per E-Mail zugesandt.