Angemessenheit der Wohnung

  • Dienst aktiv

Sie können sich von der Gemeinde bestätigen lassen, dass die Größe Ihrer Wohnung den Bedürfnissen ihres Familienhaushaltes angemessen ist

Für wen

EU- und Nicht-EU-Bürger, die nachweisen müssen, dass die Fläche der Wohnung in der Gemeinde Bozen angemessen oder unzureichend und/oder überfüllt ist.

Bozen

Beschreibung

Die Bescheinigung über die Angemessenheit der Wohnung gibt Auskunft darüber, ob die Fläche Ihrer Wohnung der Größe des Familienhaushaltes angemessen ist. Die Bescheinigung wird von der Gemeinde Bozen ausgestellt, wenn sich die Wohnung im Stadtgebiet befindet. 

Die Bescheinigung wird ausgestellt für: 

  • Nicht-EU-BürgerInnen für die Beantragung von Aufenthaltsbescheinigungen
  • Nicht-EU-BürgerInnen für die Aufnahme einer Beschäftigung
  • Bürgerinnen und Bürger, die beim WOBI oder bei der Stadtgemeinde Bozen eine Sozialwohnung beantragen (durch die Anerkennung der Überbelegung der Wohnung erhält der/die Antragstellende zusätzliche Punkte)
  • Bürgerinnen und Bürger, die ihre von einer Baugenossenschaft auf gefördertem Baugrund gebaute Wohnung kaufen oder verkaufen möchten

So geht’s

Klicken Sie auf das rote Feld und folgen Sie den Anweisungen.

Zugeordnete Dienste/Andere Dienste

Angemessenheit der Wohnung für die Familienzusammenführung

In der Wohnungsbescheinigung wird festgestellt, ob die Fläche der Wohnung für die Unterbringung weiterer Personen im Haushalt geeignet ist

Was Sie benötigen

  • Zwei eingescannte Stempelmarken zu 16,00 Euro (eine für den Antrag, eine für die Ausstellung der Bescheinigung).
  • Wenn Sie die Bescheinigung für eine Mietwohnung benötigen: eingescannter Mietvertrag (Bitte auch die Seite mit den Daten der Registrierung bei der Agentur für Einnahmen!).
  • Wenn Sie die Bescheinigung für eine Eigentumswohnung benötigen: eingescannter Kaufvertrag (Bitte auch die Seite mit den Daten der Registrierung bei der Agentur für Einnahmen!) oder Katastereintragungen (Der Grundriss der Wohnung wird nicht benötigt).
  • Wenn die Vermessung der Wohnung von einem Freiberufler oder einer Freiberuflerin durchgeführt wird, muss das Vermessungsdatenblatt digital unterschrieben und eingereicht werden (Datei). Die Vermessung bleibt 5 Jahre lang gültig.
  • Wird die Stadtgemeinde Bozen mit der Vermessung der Wohnung beauftragt, wird eine Gebühr von 52,00 Euro erhoben, die im Voraus zu bezahlen. Die Zahlungsbestätigung muss eingescannt und bei Ausfüllen des digitalen Antragsformulars im entsprechenden Feld hochgeladen werden. Die Vermessung bleibt 5 Jahre lang gültig. 

Die Zahlung kann durch Banküberweisung an das Schatzamt der Stadtgemeinde Bozen bei der Südtiroler Volksbank, Schlachthofstraße 55, vorgenommen werden (IBAN: IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836). Geben Sie als Einzahlungsgrund bitte Folgendes an: “Lokalaugenschein Angemessenheit – Abt. 5”. 

Die Bescheinigung wird Ihnen per E-Mail zugesandt.

Was Sie erhalten

Bescheinigung über die Angemessenheit des Wohnraums, die die Angemessenheit oder Überbelegung des Wohnraums in der Gemeinde Bozen bestätigt

Fristen und Fälligkeiten

90 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken zu jeweils 16,00 Euro
32,00 Euro

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