Angemessenheit der Wohnung für die Familienzusammenführung

  • Dienst aktiv

In der Wohnungsbescheinigung wird festgestellt, ob die Fläche der Wohnung für die Unterbringung weiterer Personen im Haushalt geeignet ist

Für wen

EU- und Nicht-EU-Bürger, die nachweisen müssen, dass die Fläche der Wohnung für die Unterbringung von Nicht-EU-Bürgern

Bozen

Beschreibung

Die Bescheinigung über die Angemessenheit der Wohnung gibt Auskunft darüber, ob die Fläche Ihrer Wohnung der Größe des Familienhaushaltes angemessen ist. Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger, die in Bozen wohnhaft sind und ihre noch im Ausland wohnenden Familienmitglieder nach Italien holen möchten, können bei der Gemeinde Bozen die Ausstellung einer solchen Bescheinigung beantragen.

So geht’s

Klicken Sie auf das rote Feld und folgen Sie den Anweisungen.

Zugeordnete Dienste/Andere Dienste

Angemessenheit der Wohnung

Sie können sich von der Gemeinde bestätigen lassen, dass die Größe Ihrer Wohnung den Bedürfnissen ihres Familienhaushaltes angemessen ist

Was Sie benötigen

  • Zwei eingescannte Stempelmarken zu 16,00 Euro (eine für den Antrag, eine für die Ausstellung der Bescheinigung)
  • Wenn Sie die Bescheinigung für eine Mietwohnung benötigen: eingescannter Mietvertrag (Bitte auch die Seite mit den Daten der Registrierung bei der Agentur für Einnahmen!)
  • Wenn Sie die Bescheinigung für eine Eigentumswohnung benötigen: eingescannter Kaufvertrag (Bitte auch die Seite mit den Daten der Registrierung bei der Agentur für Einnahmen!) oder Katastereintragungen (Die Pläne der Wohnung werden nicht benötigt)
  • Eingescanner Reisepass (Seite mit dem Foto und den persönlichen Daten) der nachziehenden Person oder Personen (EhepartnerIn – Kinder – Eltern)
  • Wenn die Vermessung der Wohnung von einem Freiberufler oder einer Freiberuflerin durchgeführt wird, muss der Vermessungsbericht digital unterschrieben und eingereicht werden (Datei). Die Vermessung bleibt 5 Jahre lang gültig.
  • Wird die Stadtgemeinde Bozen mit der Vermessung der Wohnung beauftragt, wird eine Gebühr von 52,00 Euro erhoben, die im Voraus zu bezahlen. Die Zahlungsbestätigung muss eingescannt und bei Ausfüllen des digitalen Antragsformulars im entsprechenden Feld hochgeladen werden. Die Vermessung bleibt 5 Jahre lang gültig. 

Die Zahlung kann durch Banküberweisung an das Schatzamt der Stadtgemeinde Bozen bei der Südtiroler Volksbank, Schlachthofstraße 55, vorgenommen werden (IBAN: IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836). Geben Sie als Einzahlungsgrund bitte Folgendes an: “Lokalaugenschein Familienzusammenführung – Abt. 5”. 

Die Bescheinigung wird Ihnen auf dem Postweg zugeschickt.

Was Sie erhalten

Bescheinigung über die Eignung der Unterkunft für die Aufnahme von Nicht-EU-Bürgern

Fristen und Fälligkeiten

90 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro
32,00 Euro

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