Gemeindewohnungen für geschütztes Seniorenwohnen

  • Dienst aktiv

Das Gesuch kann von Einzelpersonen, Paaren oder Geschwistern ab 65 Jahren gestellt werden

Für wen

Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Südtirol ansässig sind oder arbeiten (die letzten beiden Jahre davon in Bozen) und bei Vorlage des Antrags mindestens 65 Jahre alt sind.

Bozen

Beschreibung

Die Stadtgemeinde Bozen ist Eigentümerin von rund 40 Wohnungen, die sie an anspruchsberechtigte Seniorinnen und Senioren im Rahmen des geschützten Seniorenwohnens vermietet. Die Seniorenwohnungen werden über eine Rangordnung vergeben.

So geht’s

Laden Sie das Formular „Antrag auf Zuweisung einer Seniorenwohnung“ herunter und füllen Sie es aus. Legen Sie Ihrem Antrag eine ärztliche Bescheinigung bei, aus der hervorgeht, dass Sie selbständig oder teilweise pflegebedürftig sind. 

Sie können den Antrag persönlich im Amt für Wohnbau vorbeibringen oder uns den Antrag über E-Mail oder PEC-Mail zusenden.

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Zugeordnete Dienste/Andere Dienste

Gemeindewohnungen über die WOBI-Rangordnung

Gemeinde Wohnungsgesuche über WOBI-Rangordnung

Was Sie erhalten

Auswertung der Punktzahl und mögliche Aufnahme in der Gemeinde-Rangordnung

Fristen und Fälligkeiten

120 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

1 Stempelmarke
16,00 Euro

für den Antrag

Weitere Informationen

8.2 Ordnung über die Führung der geschützten Seniorenwohnungen der Stadtgemeinde Bozen

Die geschützten Seniorenwohnungen im Eigentum der Stadtgemeinde Bozen sind autonome Wohneinheiten, um Senioren die größtmögliche Autonomie bei der Lebensgestaltung zu sichern und Möglichkeiten zur Sozialisierung zu bieten.

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