Gemeindewohnungen

  • Dienst aktiv

Wohnungswechsel, Wohnungsübernahme, Wohnungskündigung, Aufnahme einer weiteren Person, Beitrag für Renovierungsarbeiten, Meldungen von Schäden

Für wen

Mieterinnen und Mieter von Gemeindewohnungen, die einen Konzessionsvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen haben.

Bozen

Beschreibung

Wenn Sie bereits in einer Gemeindewohnung wohnen, können Sie sich bei der Stadtverwaltung melden, wenn Sie Folgendes tun möchten: 

  • die Wohnung wechseln
  • einen Wohnungsvertrag übernehmen
  • eine weitere Person in ihre Wohnung aufnehmen
  • einen Finanzierungsbeitrag für Modernisierungsarbeiten bzw. für den Abbau architektonischer Barrieren beantragen
  • den Vertrag für die Wohnung und/oder die Garage kündigen
  • die Schäden melden

So geht’s

1)Folgende Anträge müssen online gestellt werden: 

  • Antrag auf Wohnungswechsel
  • Antrag auf Finanzierungsbeitrag für Modernisierungsarbeiten oder Abbau architektonischer Barrieren 
  • Meldungen von Schäden

Klicken Sie hierzu auf das rote Feld weiter unten auf dieser Seite. 

2)Folgende Anträge müssen in Papierform durch Ausfüllen der entsprechenden Formulare gestellt werden: 

  • Antrag auf Übernahme eines Wohnungsvertrags
  • Antrag auf Aufnahme einer weiteren Person in die Wohnung
  • Kündigung der Wohnung und/oder Garage 

Bitte bringen Sie die ausgefüllten Formulare persönlich im Amt für Wohnbau vorbei oder schicken Sie uns  eine E-Mail oder PEC-Mail.

Was Sie erhalten

Wohnungswechsel

Übernahmegenehmigung eines Wohnungsvertrags

Erlaubnis zum Zusammenleben

Genehmigung zur Durchführung von Arbeiten mit oder ohne Beitrag

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

1 Stempelmarke
16,00 Euro

für den Antrag

Weitere Informationen

8.2 Ordnung über die Abtretung von Gemeindewohnungen

Die Gemeindewohnungen können an Zuweisungsberechtigte abgetreten werden, die im Besitze der in dieser Verordnung vorgesehenen Voraussetzungen sind.

8.2 Ordnung zur Gewährung von Beiträgen an die Bewohner von Gemeindewohnungen

Festsetzung der Kriterien für die Gewährung von Beiträgen an diejenigen, denen Gemeindewohnungen zugewiesen worden sind und die in diesen Wohnungen Eingriffe zu ihren eigenen Lasten vornehmen, die über die ordentliche Instandhaltung hinausgehen.


8.2 Ordnung über den Hausmeisterdienst und die Benutzung der Dienstwohnungen

Die Ordnung regelt die Arbeit der Hausmeister, die Zuteilung ihrer Dienstwohnungen und die damit zusammenhängenden Vorschriften.

8.2 Ordnung der Gemeindewohnungen, die Dritten mittels Konzessionsvertrag überlassen werden

Die Ordnung regelt die Gemeindewohnungen, die Dritten mittels Konzessionsvertrag überlassen werden.

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