8.2 Ordnung zur Gewährung von Beiträgen an die Bewohner von Gemeindewohnungen

Festsetzung der Kriterien für die Gewährung von Beiträgen an diejenigen, denen Gemeindewohnungen zugewiesen worden sind und die in diesen Wohnungen Eingriffe zu ihren eigenen Lasten vornehmen, die über die ordentliche Instandhaltung hinausgehen.


Veröffentlichungsdatum:

20.04.2021

Themen
Art des Dokuments
  • Ordnung

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluß Nr. 84 vom 20.07.1999, nicht sofort vollstreckbar.
Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 107 vom 09.12.2008, Vollstreckungsdatum 09.12.2008.

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Zugeordnete Dienste

Gesundheit und Soziales

Gemeindewohnungen

Wohnungswechsel, Wohnungsübernahme, Wohnungskündigung, Aufnahme einer weiteren Person, Beitrag für Renovierungsarbeiten, Meldungen von Schäden

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

20.04.2021

Veröffentlichungsdatum

20.04.2021

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Letzte Änderung: 02.05.2025 17:51

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