8.2 Ordnung der Gemeindewohnungen, die Dritten mittels Konzessionsvertrag überlassen werden

Die Ordnung regelt die Gemeindewohnungen, die Dritten mittels Konzessionsvertrag überlassen werden.
Veröffentlichungsdatum:

14.04.2021

Themen
Art des Dokuments
  • Ordnung

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 25 vom 19.06.2018, sofort vollstreckbar.

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Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Gesundheit und Soziales

Gemeindewohnungen

Wohnungswechsel, Wohnungsübernahme, Wohnungskündigung, Aufnahme einer weiteren Person, Beitrag für Renovierungsarbeiten, Meldungen von Schäden

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

14.04.2021

Veröffentlichungsdatum

14.04.2021

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Letzte Änderung: 02.05.2025 17:48

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