Panoramica
Nachfolgend finden Sie Informationen und praktische Hinweise für die Organisation einer öffentlichen Veranstaltung in der Gemeinde Bozen.
Nachfolgend finden Sie Informationen und praktische Hinweise für die Organisation einer öffentlichen Veranstaltung in der Gemeinde Bozen.
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Für die Organisation von öffentlichen Veranstaltungen, Events, Kultur- und Freizeitaktivitäten im Freien muss eine Reservierung des öffentlichen Raums online beantragt werden. Dabei handelt es sich um einen Service, mit dem die Gemeinde die Veranstaltungsvorschläge privater Organisatoren sammelt und einen Kalender erstellt, wobei sie darauf achtet, die Anfragen so zu kombinieren, dass allen gleiche Zugangsmöglichkeiten garantiert werden.
Nachfolgend finden Sie den Link zur entsprechenden Webseite: Reservierung öffentlicher Flächen für Veranstaltungen
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Um eine Genehmigung für eine öffentliche Veranstaltung in Bozen zu erhalten, muss ein Antrag bei der Gemeinde (über ein Online-Verfahren) gestellt werden, möglichst 30 Tage vor dem Datum der Veranstaltung, insbesondere wenn es sich um die Besetzung öffentlichen Grundes oder einen temporären Verkauf von Waren bei Kultur- und Sportveranstaltungen und Festen handelt.
Für Veranstaltungen, die mehrere Gemeinden betreffen (Großveranstaltungen oder Veranstaltungen, die in mehreren Gemeinden stattfinden), ist die Aufsichtsbehörde der Provinz für die Genehmigung zuständig.
Für öffentliche Aufführungen in öffentlichen und/oder privaten Gebäuden, deren Eignung als Veranstaltungsort mit maximal 500 Teilnehmern festgestellt wurde und die vor 03:00 Uhr enden, muss die SCIA vorgelegt werden (Online-Dienst zugänglich mit Spid, CIE oder Bürgerkarte).
Nachstehend finden Sie den Link zum entsprechenden Dienst Antrag auf Genehmigung von öffentliche Veranstaltungen
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Sobald Sie den Veranstaltungsort festgelegt haben, müssen Sie eine Genehmigung für die Besetzung öffentlichen Grundes für die Organisation von Veranstaltungen und zeitlich befristeten Events beantragen. Der Antrag muss mindestens 30 Tage VORHER unter Beifügung des Antragsformulars und aller erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Nachfolgend finden Sie den Link zur entsprechenden Webseite für den Antrag auf Besetzung öffentlichen Grundes.
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Für zeitlich begrenzte Veranstaltungen (mit DJ, Live-Musik, Karaoke), die im Innen- oder Außenbereich (private oder bereits anhand einer Konzession genutzte Flächen) von Gastbetrieben (Bars, Restaurants, Pizzerias usw.) für die Kundschaft abgehalten werden, muss beim Amt für Umweltschutz ein Genehmigungsantrag gestellt werden.
Nachfolgend finden Sie die Webseite, die sowohl dem Antrag auf Ermächtigung von Musik bei zeitlich begrenzten Veranstaltungen als auch dem Antrag auf Genehmigung für private Feiern mit Musik gewidmet ist.
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Die Abhaltung von privaten Partys im Freien, in Gastbetrieben oder in privaten Unterhaltungslokalen, bei denen Musik in Form von Live-Musik, Musik mit DJ oder Gesang dargeboten wird, muss vom Amt für Umweltschutz im Voraus genehmigt werden.
Nachfolgend finden Sie den Link zur entsprechenden Webseite Antrag auf Genehmigung für private Feiern mit Musik
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Die Ausgabe von Speisen und/oder Getränken bei Kultur- und Sportveranstaltungen, religiösen Feierlichkeiten, Stadtviertelfesten oder bei anderen Festveranstaltungen (auf öffentlichem oder privatem Grund) muss vorab von der Stadtverwaltung genehmigt werden.
Findet die Veranstaltung auf einer öffentlichen Fläche statt, müssen Sie zudem eine Konzession für die Nutzung des öffentlichen Grundes einholen und eine Vermögensgebühr (ehemals „COSAP“) entrichten, die sich nach der Dauer der Veranstaltung und der Größe der genutzten Fläche richtet. Der genaue Betrag wird Ihnen nach der Berechnung durch das Wirtschaftsamt mitgeteilt. Die Konzession wird erst nach Bezahlung der Vermögensgebühr ausgestellt.
Nachstehend finden Sie den Link zum Dienst für die Genehmigung zur Ausgabe von Speisen und Getränken auf Festen und Veranstaltungen.
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Der zeitlich befristete Betrieb eines Verkaufsstandes bei Veranstaltungen, Messen, Festen und Feiern muss vorab von der Stadtverwaltung genehmigt werden.
Nachfolgend finden Sie den Link zur entsprechenden Webseite Verkaufsstände auf Festen und Veranstaltungen.
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Um lokale Glücksspiele (Lotterien, Tombole, Glückstöpfen oder Benefizbanken) und Gewinnspiele in Bozen durchzuführen, müssen Sie dies zuvor der Gemeinde und, wenn der Wert der Preise einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, auch dem Bezirksinspektorat der staatlichen Monopole in Trient mitteilen.
Nachfolgend finden Sie den Link zur entsprechenden Webseite über die Abhaltung von örtlichen Glücksspielen und Preiswettbewerbe
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Wer in Südtirol als Privatperson Ware auf dem Flohmarkt verkaufen möchte, muss einen Erkennungsausweis für so genannte „Hobbyisten“ mitführen. Der Erkennungsausweis wird von der Stadtverwaltung Bozen in elektronischer Form ausgestellt. Um einen Erkennungsausweis von der Stadt Bozen zu erhalten, müssen Sie in Bozen ansässig sein.
Nachfolgend finden Sie die Links zu den entsprechenden Webseiten (Hobbyisten + Teilnahme am Flohmarkt) mit allen detaillierten Informationen.
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Die Antrag auf Gewährung der Schirmherrschaft muss online eingereicht werden: Der Zugang erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis). Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor Beginn der Initiative eingereicht werden.
Nachstehend finden Sie den Link zur entsprechenden Webseite: Antrag auf Schirmherrschaft
Rechtsvorschriften