Besetzung öffentlichen Grundes wegen Grabungsarbeiten, mit Fahrzeugen, Container, Info-Ständen usw.

  • Dienst aktiv

Antrag auf Konzession für Grabungsarbeiten, Umzäunungen, Baugerüste, Fahrzeuge, Bühnen, Bretterböden, Pavillons, Informationsstände usw.

Für wen

Privatpersonen, Handelsbetriebe und Betriebe, die aus den folgenden Gründen eine öffentliche Fläche besetzen müssen:  

  • Durchführung von Arbeiten, z.B. Grabungsarbeiten oder Anschlüsse an das Gas-, Trinkwasser- und Abwassernetz, Umzäunungen und Baugerüste für Sanierungen, Straßenarbeiten (Straßenbau, Asphaltierungsarbeiten), Besetzung des öffentlichen Untergrundes mit Verankerungen oder Mikropfählen für die Errichtung von privaten oder öffentlichen Gebäuden;
  • Fahrzeuge (Übersiedelungen), Kräne (Bauarbeiten, Fassadenreinigung)
  • Pavillons, Informationsstände, Tische (für politische Parteien oder Onlus-Vereine), Bühnen und Bretterböden
Bozen

Beschreibung

Bei einer Besetzung öffentlichen Grundes besetzt ein privates Rechtssubjekt eine öffentliche Fläche, die gewöhnlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Die Besetzung kann zeitlich befristet oder dauerhaft sein, und sie ist nur nach der Genehmigung eines entsprechenden Antrages und ausschließlich für die im Antrag angeführten Gründe zulässig. Besetzungen öffentlichen Grundes umfassen Besetzungen von Oberflächen, des Untergrundes und von Privateigentum, das mit einem öffentlichen Nutzungsrecht belastet ist.

Für die Besetzung öffentlichen Grundes mit Anschlüssen an Leitungen, Grabungsarbeiten, Umzäunungen, Baugerüsten und anderen Arbeiten muss die Genehmigung des Amtes für Mobilität der Stadtgemeinde Bozen eingeholt werden und die entsprechende Gebühr bezahlt werden. 

So geht’s

  • Laden Sie das Formular für die Antragstellung herunter und füllen Sie es aus
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular an die Pec-Mail-Adresse 5.2.0@pec.bolzano.bozen.it
  • Wenn Sie keine Pec-Mail-Adresse besitzen, schicken Sie das Antragsformular an die folgende E-Mail-Adresse: 5.2.0@gemeinde.bozen.it. Wenn Sie das Antragsformular nicht digital unterzeichnen können, fügen Sie die Kopie Ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments bei.

FRISTEN

  • Der Antrag muss mindestens 30 Tage im Voraus und mit allen Unterlagen eingereicht werden!

ERNEUERUNG DER KONZESSION

Die Konzession für die dauerhafte Besetzung öffentlichen Grundes muss mindestens zwei Monate vor Fälligkeit erneuert werden, die Konzession für die zeitlich befristete Besetzung öffentlichen Grundes mindestens 15 Tage vor Fälligkeit.

Was Sie benötigen

  • Antrag zur Besetzung öffentlichen Grundes
  • 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro. Die Stempelmarken können auf dem Antragsformular angebracht und entwertet werden oder sie können mittels F24 -Steuerkode 2501 bezahlt werden. Dem Antrag muss die Bestätigung der Bezahlung beigefügt werden.
  • Mappenauszug aus dem Grundkataster
  • Lageplan (Lageplan der SEAB nur bei Grabungsarbeiten)
  • Fotos
  • Technischer Bericht
  • Kopie der Baukonzession
  • Auftragsschreiben (nur bei einem öffentlichen Auftrag)
  • Betrifft die beantragte Besetzung mehrere Straßen und Plätze, so muss eine Liste der Straßen und Plätze vorgelegt werden mit der genauen angabe der Hausnummern und die Dauer der Besetzung (Tage und Uhrzeiten)
  • Kopie des Belegs über die Bezahlung der Bearbeitungsgebühren von 25,00 Euro (herabgesetzt auf 10,00 Euro für Onlus-Vereine und Veranstaltungen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke)
Wichtig!

(ausgenommen sind die Konzessionen zur Besetzung des öffentlichen Grundes mit Fahrzeugen)

  • Im Auflagenverzeichnis sind die Vorschriften angeführt, die bei der Besetzung öffentlichen Grundes zu beachten sind.
  • Für die Ausstellung der Konzession ist Folgendes notwendig:
    • Bezahlung einer Kaution. Die Kaution wird nach dem Ende der Besetzung öffentlichen Grundes freigegeben (s. Formular unten). Die Kaution wird je nach Art der Besetzung zu unterschiedlichen Zeitpunkten freigestellt (Punkt A.6 des Auflagenverzeichnisses).
    • Mitteilung des Datums des Beginns und des Endes der Arbeiten mittels E-Mail an lavori@gemeinde.bozen.it (Punkt A.1 des Auflagenverzeichnisses)
    • Während der Arbeiten müssen die vorgeschriebenen Straßenschilder aufgestellt werden. Die Arbeiten müssen mit der Stadtpolizei Bozen abgesprochen werden (Tel. 0471 997712 – Punkt A.2 des Auflagenverzeichnisses).

Was Sie erhalten

Konzession für die Besetzung öffentlichen Grundes

Fristen und Fälligkeiten

60 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro
32,00 Euro

Bearbeitungsgebühren
25,00 Euro

herabgesetzt auf 10,00 Euro für Onlus-Vereine und Veranstaltungen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke

Kaution, vom Amt je nach Art der Besetzung festgelegt
unterschiedlich

Die Höhe der Kaution hängt von der besetzten Fläche und der Dauer der Besetzung ab

Vermögensgebühr
unterschiedlich

Die Höhe der Vermögensgebühr hängt von der Größe und dem Standort der besetzten Fläche und der Dauer der Besetzung ab

Kontakt

5.2 Amt für Mobilität / Grabungen, Baugerüste / Fahrzeuge, Kräne

Telefon - Grabungen, Baugerüste usw.:
0471 997 579

Telefon - Fahrzeuge, Kräne:
0471 997 286

E-mail:
5.2.0@comune.bolzano.it

PEC:
5.2.0@pec.bolzano.bozen.it

Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
Gültig seit 01.01.2021

5.2 Amt für Mobilität / Besetzung öffentliches Grundes / Veranstaltungen

Telefon - InfoStände, Tische, usw.:
0471 997355

E-mail:
5.2.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
5.2.0@pec.bolzano.bozen.it

Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
Gültig seit 01.01.2021

5.2 Amt für Mobilität

Verkehrsanalysen, Verkehrsplanung, Ampelregelung, Nachhaltige Mobilität, öffentliche Beleuchtung, COSAP bei Bauarbeiten

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren