Für wen
Privatpersonen, Handelsbetriebe und Betriebe, die aus den folgenden Gründen eine öffentliche Fläche besetzen müssen:
- Durchführung von Arbeiten, z.B. Grabungsarbeiten oder Anschlüsse an das Gas-, Trinkwasser- und Abwassernetz, Umzäunungen und Baugerüste für Sanierungen, Straßenarbeiten (Straßenbau, Asphaltierungsarbeiten), Besetzung des öffentlichen Untergrundes mit Verankerungen oder Mikropfählen für die Errichtung von privaten oder öffentlichen Gebäuden;
- Fahrzeuge (Übersiedelungen), Kräne (Bauarbeiten, Fassadenreinigung)
- Pavillons, Informationsstände, Tische (für politische Parteien oder Onlus-Vereine), Bühnen und Bretterböden