Antrag auf Schirmherrschaft

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Die Stadt Bozen kann eine unentgeltliche symbolische Schirmherrschaft oder eine Schirmherrschaft, die mit Förderungen verbunden ist, gewähren

Municipio - Rathaus © Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Öffentliche und private Körperschaften, die ohne Gewinnabsichten Tätigkeiten fördern und organisieren.
Ausnahmen werden gemacht, wenn Gewinne für wohltätige Zwecke gespendet werden und zur Unterstützung von Initiativen von besonderer nationaler und/oder internationaler Bedeutung (z. B. Sportveranstaltungen, Konzerte und/oder Veranstaltungen von besonderem kulturellen Interesse).

Bozen

Beschreibung

Die Schirmherrschaft ist die Anerkennung des institutionellen, zivilen, sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen, künstlerischen, historischen, pädagogischen, touristischen und wirtschaftlichen Wertes der vorgeschlagenen Veranstaltung oder Initiative.

Das Schirmherrschaft wird unterschieden in:

  • symbolische Schirmherrschaft: Verwendung des Logos der Gemeinde und Reduzierung der Plakatierungsgebühr um 50%. (Die Gemeindeverwaltung trägt keine Kosten.)
  • Schirmherrschaft mit Gewinnerzielung: Verwendung des Gemeindelogos, Reduzierung der Plakatierungsgebühr um 50% und Gewährung von Begünstigungen in Form von Dienstleistungen und/oder der zeitlich befristeten Überlassung von Einrichtungen und Gütern der Gemeindeverwaltung oder von Dritten, über welche die Gemeindeverwaltung verfügen kann.

So geht’s

Die Anträge auf Gewährung der Schirmherrschaft müssen online eingereicht werden: Klicken Sie dazu einfach auf das rote Feld unterhalb des Textes. Der Zugang erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).

Am Ende der Veranstaltung muss ein Abschlussbericht online über die Initiative ausgefüllt werden. Klicken Sie dazu ebenfalls auf das entsprechende rote Feld unterhalb des Textes.

Wichtig!
  1. Wenn im Antrag auf Gewährung der Schirmherrschaft die Benutzung von öffentlichem Grund vorgesehen ist, muss zunächst der Antrag auf Reservierung der Flächen, der unter dem Link „Reservierung öffentlicher Flächen für Veranstaltungen“ abrufbar ist, eingereicht werden.
  2. Der Antrag auf Gewährung der Schirmherrschaft muss mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung eingehen.
  3. Der Abschlussbericht muss innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung eingereicht werden.

Was Sie benötigen

Der Zugang zum Online Dienst erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).

Was Sie erhalten

Gewährung der Schirmherrschaft der Stadt Bozen

Fristen und Fälligkeiten

- Der Antrag auf Gewährung der Schirmherrschaft muss mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung eingehen.
- Der Abschlussbericht muss innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung eingereicht werden.

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