Die Schirmherrschaft ist die Anerkennung des institutionellen, zivilen, sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen, künstlerischen, historischen, pädagogischen, touristischen und wirtschaftlichen Wertes der vorgeschlagenen Veranstaltung oder Initiative.
Das Schirmherrschaft wird unterschieden in:
- symbolische Schirmherrschaft: Verwendung des Logos der Gemeinde und Reduzierung der Plakatierungsgebühr um 50%. (Die Gemeindeverwaltung trägt keine Kosten.)
- Schirmherrschaft mit Gewinnerzielung: Verwendung des Gemeindelogos, Reduzierung der Plakatierungsgebühr um 50% und Gewährung von Begünstigungen in Form von Dienstleistungen und/oder der zeitlich befristeten Überlassung von Einrichtungen und Gütern der Gemeindeverwaltung oder von Dritten, über welche die Gemeindeverwaltung verfügen kann.