Flohmarkt Bozen / Teilnahme

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Um am Flohmarkt teilnehmen zu können, muss zuvor ein Antrag bei der Gemeinde gestellt werden

© Photo by Mats Hagwall on Unsplash - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Es können sich nur Einwohner der Provinz Bozen anmelden, wobei die Einwohner der Stadt Bozen Vorrang haben. Um allen die Möglichkeit zu geben, am Flohmarkt teilzunehmen, werden diejenigen bevorzugt, die im laufenden Jahr noch nie teilgenommen haben. AntragstellerInnen, die nicht in der Provinz Bozen ansässig sind, werden nicht zum Flohmarkt zugelassen.

Bozen

Beschreibung

Die Gemeinde Bozen bietet auch für das Jahr 2025 wieder den Flohmarkt an, der von April bis Dezember an folgenden Tagen von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf der Talferpromenade, stattfindet:

  • Samstag 5. April 2025
  • Samstag 10. Mai 2025
  • Samstag 14. Juni 2025
  • Samstag 20. September 2025
  • Samstag 4. Oktober 2025
  • Samstag 8. November 2025
  • Samstag 13. Dezember 2025
Die Anmeldung beginnt am 15. Tag des vorherigen Monats

Bitte beachten:

  • Der Teilnehmer muss mit Tischen und allem, das zum Ausstellen nötig ist, ausgestattet sein.
  • Nicht verkauft werden dürfen beim Trödelmarkt: Tiere, Motorräder, Fahrräder für Erwachsene, Autos, handwerkliche Objekte aus eigener Produktion, Metalle und wertvolle Steine, explosive Materialien, Schneidegegenstände und Waffen jeglicher Art, sowie jedweder andere gefährliche Gegenstände, sperrige Gegenstände oder Gegenstände, die für solche gehalten werden, wobei den Beamten der Stadtpolizei diesbezüglich die unanfechtbare Entscheidung zusteht.
  • Sie werden über die verbindliche Zeit, zu welcher Sie sich am Veranstaltungsort einfinden müssen, informiert. Es ist nicht erlaubt, die Promenade ohne die Kontrolle der Gemeindepolizei zu betreten oder zu verlassen.
  • Die maximale Länge der Standplätze beträgt 4 Meter.
  • Es dürfen nur eigene gebrauchte Gegenstände mit geringem Wert, welche andernfalls entrümpelt oder entsorgt würden, verkauft werden.
  • Die Teilnehmer verpflichten sich, für soziale Distanz zu sorgen und ihre Stände mit Desinfektionsgel auszustatten.

Der Flohmarkt besteht aus einer höchstmöglichen Gesamtzahl von 80 Plätzen.

So geht’s

Die Anmeldung beginnt am 15. Tag des vorherigen Monats.

Sie können Ihre Anmeldung über den Online-Dienst einreichen. Klicken Sie auf das rote Banner folgen Sie den Anweisungen!

Die Anmeldung erfolgt über SPID, Elektronische Identitätskarte (CIE) oder Bürgerkarte (CNS). So kann das Formular schnell ausgefüllt und jederzeit an das zuständige Gemeindeamt geschickt werden.

Wichtig!

Die alleinige Übermittlung des Antrages stellt keine Ermächtigung zur Teilnahme am Flohmarkt dar.
Es wird eine Bestätigungs- oder Ablehnungs-E-Mail verschickt. In einer anschließenden E-Mail wird dann der Zeitpunkt angegeben, zu dem Sie sich den Mitarbeitern der Polizei von Annonaria vorstellen müssen, um den Ort in Besitz zu nehmen.

Damit alle die Möglichkeit haben, am Flohmarkt teilzunehmen, werden diejenigen, die im laufenden Jahr noch nie teilgenommen haben, vorrangig berücksichtigt.
 
Der Flohmarkt findet bei jeder Witterung statt.
 
Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller während der gesamten Veranstaltung anwesend sein muss, nicht nur bei der Ankunft am Veranstaltungsort. Die Gemeindepolizei wird die tatsächliche Anwesenheit kontrollieren. Sollte der Standbetreiber aufgrund höherer Gewalt den Flohmarkt verlassen, kann der Standplatz nicht anderen Personen überlassen werden, sondern muss frei bleiben.

Wichtig!

Im Falle der Nichtteilnahme ist es obligatorisch, dem Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen die Absage bis zum Dienstag vor dem Markttermin mitzuteilen.

Was Sie erhalten

Erlaubnis zur Besetzung des öffentlichen Grundes

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Für die Teilnahme am Markt fallen keine Gebühren für die Besetzung öffentlichen Grundes an
KOSTENLOS

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