Für wen
Anspruch auf den Erkennungsausweis für Hobbyisten haben Personen, die in Bozen ansässig sind und in Südtirol Ware auf Flohmärkten verkaufen möchten.
Hobbyisten sind Verkäufer und Verkäuferinnen, die nicht als gewerbliche Händlerinnen und Händler eingestuft sind und nur gelegentlich und sporadisch Waren von geringem Wert verkaufen oder tauschen. Die angebotene Ware muss dem Warenbereich „Nicht Lebensmittel“ angehören und darf nicht eigens für diesen Zweck angekauft worden sein. Es darf sich auch um gebrauchte Ware handeln. Auch Selbstgemachtes darf verkauft werden, wenn es die typischen Merkmale handwerklicher Produkte erfüllt.
Nicht als Hobby-Verkäufer und Verkäuferinnen gelten Handwerker bzw. Handwerkerinnen sowie Personen, die eigene Kunstwerke oder Geisteswerke verkaufen sowie die Organisationen des dritten Sektors.