Die Ausgabe von Speisen und/oder Getränken bei Kultur- und Sportveranstaltungen, religiösen Feierlichkeiten, Stadtviertelfesten oder bei anderen Festveranstaltungen (auf öffentlichem oder privatem Grund) muss vorab von der Stadtverwaltung genehmigt werden.
Findet die Veranstaltung auf einer öffentlichen Fläche statt, müssen Sie zudem eine Konzession für die Nutzung des öffentlichen Grundes einholen und eine Vermögensgebühr (ehemals „COSAP“) entrichten, die sich nach der Dauer der Veranstaltung und der Größe der genutzten Fläche richtet. Der genaue Betrag wird Ihnen nach der Berechnung durch das Wirtschaftsamt mitgeteilt. Die Konzession wird erst nach Bezahlung der Vermögensgebühr ausgestellt.
Die Verabreichung der Speisen und Getränken ist nur für die Zeit der Veranstaltung erlaubt (sie darf die Veranstaltung folglich nicht überdauern).
>> Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin über PEC-Mail eingereicht werden.