Ausgabe von Speisen und Getränken auf Festen und Veranstaltungen

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Für die Verabreichung von Speisen und Getränken auf Kultur/Sportveranstaltungen und Festen (auf öffentlichem oder privatem Grund) benötigen Sie eine Genehmigung

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Vereine, Gesellschaften, Gastronomen oder Private, die anlässlich von Veranstaltungen, Messen, Stadtviertelfesten oder anderen Feiern auf öffentlichem oder privatem Grund Speisen und Getränke verabreichen möchten

Bozen

Beschreibung

Die Ausgabe von Speisen und/oder Getränken bei Kultur- und Sportveranstaltungen, religiösen Feierlichkeiten, Stadtviertelfesten oder bei anderen Festveranstaltungen (auf öffentlichem oder privatem Grund) muss vorab von der Stadtverwaltung genehmigt werden.

Findet die Veranstaltung auf einer öffentlichen Fläche statt, müssen Sie zudem eine Konzession für die Nutzung des öffentlichen Grundes einholen und eine Vermögensgebühr (ehemals „COSAP“) entrichten, die sich nach der Dauer der Veranstaltung und der Größe der genutzten Fläche richtet. Der genaue Betrag wird Ihnen nach der Berechnung durch das Wirtschaftsamt mitgeteilt. Die Konzession wird erst nach Bezahlung der Vermögensgebühr ausgestellt.

Die Verabreichung der Speisen und Getränken ist nur für die Zeit der Veranstaltung erlaubt (sie darf die Veranstaltung folglich nicht überdauern).

>> Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin über PEC-Mail eingereicht werden.

So geht’s

  1. Laden Sie eines der folgenden Antragsformulare herunter und füllen Sie es aus:
  2. Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei (siehe Liste Dokumente unten)
  3. Senden Sie das ausgefüllte Formular mit allen Unterlagen per PEC an 8.3.0@pec.bolzano.bozen.it

Was Sie benötigen

Legen Sie Ihrem Antrag bitte folgende Unterlagen bei:

  • Grundflächenplan (bei Nutzung einer öffentlichen Fläche)
  • Überweisungsbestätigung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro. So können Sie die Bearbeitungsgebühr entrichten:
    • durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus, Gumergasse 7, Erdgeschoss, Einzahlungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr” oder
    • durch Überweisung auf das Konto der Stadtgemeinde Bozen der Südtiroler Volksbank - IBAN IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836, Überweisungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr”
  • Einzahlungsbestätigung Stempelsteuer: Sie benötigen zwei Stempelmarken zu je 16 Euro (eine für den Antrag, eine für die Erteilung der Erlaubnis/Konzession), die über den Vordruck F24 (Abschnitt Staatskasse –Gebührenkode 2501) zu bezahlen sind
  • Kopie eines Ausweisdokuments der antragstellenden Person
  • Zahlungsbestätigung Vermögensgebühr für die Nutzung öffentlichen Grundes

Was Sie erhalten

Genehmigung/Konzession

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Bearbeitungsgebühr
25,00 (10 € für ONLUS) Euro

durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus oder durch Überweisung

2 Stempelmarken zu je 16 €
32,00 (stempelfrei ONLUS, Verine) Euro

für Antrag und Bewilligung

Weitere Informationen

8.3 Gemeindeordnung über die Vermögensgebühr für die Besetzung öffentlichen Grundes und für die Verbreitung von Werbung

Die Ordnung regelt die "Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen und Werbung" und die Vermögensgebühr für Konzessionen für die Besetzung von Flächen und Räumen, die für Märkte genutzt werden (" Marktgebühr")

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