8.3 Gemeindeordnung über die Vermögensgebühr für die Besetzung öffentlichen Grundes und für die Verbreitung von Werbung
Die Ordnung regelt die "Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen und Werbung" und die Vermögensgebühr für Konzessionen für die Besetzung von Flächen und Räumen, die für Märkte genutzt werden (" Marktgebühr")
Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 18 vom 23.03.2021, Vollstreckungsdatum 04.04.2021. Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 76 vom 25.11.2021, sofort vollstreckbar.
Bewirtschaftung von Immobilien und beweglichen Gütern, Wohnungsbau, Sport
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Zugeordnete Dienste
Wirtschaft und Handel
Ausgabe von Speisen und Getränken auf Festen und Veranstaltungen
Für die Verabreichung von Speisen und Getränken auf Kultur/Sportveranstaltungen und Festen (auf öffentlichem oder privatem Grund) benötigen Sie eine Genehmigung
Der Betrieb eines Verkaufsstandes anlässlich von Kultur- und Sportveranstaltungen und Festen (auf öffentlichem oder privatem Grund) ist genehmigungspflichtig