Für wen
Gastbetriebe als auch Handelsbetriebe
Gastbetriebe als auch Handelsbetriebe
Wer im öffentlichen Raum oder auf einer privaten, öffentlich genutzten Fläche Außenmobiliar anbringen möchte, muss bei der Stadtverwaltung eine Konzession für die Nutzung des öffentlichen Grundes einholen.
Zum Außenmobiliar gehören Tische und Stühle, Markisen, freistehende Markisen, Pergolen, Sonnenschirme, Pflanzenkästen und Einfriedungselemente, Werbeständer, Menütafeln und Servicemöbel.
Eine eigene Richtlinie regelt, wie das Außenmobiliar im Detail gestaltet sein darf. Sie enthält formbezogene und fachliche Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass die Gestaltungselemente zweckdienlich sind und sich harmonisch in das Stadtbild einfügen. Die Anträge für die Anbringung von Außenmöbeln werden von einer Fachkommission geprüft, die sich aus den Verantwortlichen jener Stellen innerhalb der Stadtverwaltung, die für die Fachbereiche Stadtgrün, Freiraumgestaltung, Mobilität, Urbanistik sowie öffentliche Ordnung und Sicherheit zuständig sind, zusammensetzt. Den Vorsitz führt die Leiterin des Amtes für Wirtschaft und Konzessionen.
Bezieht sich der Antrag auf eine Fläche, die unmittelbar vor oder an einem direkt oder indirekt denkmalgeschützten Gebäude liegt, oder sollen öffentliche Plätze, Gassen, Straßen oder andere öffentliche Außenräume von Denkmalschutzinteresse genutzt werden, muss zudem die Genehmigung des Landesdenkmalamtes eingeholt werden.
Für die Nutzung des öffentlichen Grundes ist eine VERMÖGENSGEBÜHR zu entrichten (Gemeindeordnung Nr. 18 vom 23.03.2021 i.g.F.). Die Konzession hat in der Regel eine Laufzeit von 6 Jahren. Bei Erstanträgen wird die Konzession zunächst probeweise für 1 Jahr ausgestellt, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Kommt es in dieser Zeit zu keinen Schwierigkeiten und bestehen die Voraussetzungen weiter, kann die Konzession um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Fällige Konzession
Bei fälligen Konzessionen, muss der Antrag auf Erteilung der Konzession mindestens 3 Monate vor dem Ablaufdatum gestellt werden.