8.3 Gemeindeordnung über die Vermögensgebühr für die Besetzung öffentlichen Grundes und für die Verbreitung von Werbung
Die Ordnung regelt die "Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen und Werbung" und die Vermögensgebühr für Konzessionen für die Besetzung von Flächen und Räumen, die für Märkte genutzt werden (" Marktgebühr")
Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 18 vom 23.03.2021, Vollstreckungsdatum 04.04.2021. Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 76 vom 25.11.2021, sofort vollstreckbar.