Werbung und Plakatierung

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Dienst für die Werbung und Plakatierung - Regelung der Gebühr

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

 An diejenigen, die Werbeaushänge oder öffentliche Plakatierung durchführen wollen.

Bozen

Beschreibung

In der Gemeinde Bozen wird die Vermögensgebühr für die Ermächtigungen und für die Verbreitung von Werbung von I.C.A. S.p.a. verwaltet.

Die Werbegebühr wird für die Verbreitung von Werbung im öffentlichen oder im öffentlich zugänglichen Raum angewandt.

Alle Informationen über die Vermögensgebühr finden Sie in den entsprechenden Artikeln der beigefügte Verordnung.

So geht’s

Dauerwerbung: vor Beginn der Verbreitung der Werbung muss eine entsprechende Ermächtigung beantragt oder die Erklärung vorgelegt werden; bei Änderungen muss ebenfalls eine Erklärung vorgelegt werden; die Erklärung ist auch für die folgenden Jahre gültig; innerhalb 31.01 muss die Erklärung über die Beendigung der Werbung erfolgen.

Zeitweilige Werbung: vor Beginn der Verbreitung der Werbung muss eine entsprechende Ermächtigung beantragt oder die Erklärung vorgelegt werden.

Was Sie benötigen

Die Erklärung oder die Antrag auf Aushang von Plakaten. Die Formulare sind auf der Website der ICA S.p.a. verfügbar.

Was Sie erhalten

Informationen

Konzession/Ermächtigungen für die Werbung

Fristen und Fälligkeiten

Dauerwerbung: für das erste Jahr muss die Zahlung in einer einzigen Rate zum Zeitpunkt der Ausstellung der Genehmigung oder zum Zeitpunkt der Erklärung erfolgen, in den Folgejahren innerhalb 31.01. des Bezugsjahres
Zeitweilige Werbung: die Zahlung muss in einer einzigen Rate zum Zeitpunkt der Ausstellung der Genehmigung oder zum Zeitpunkt der Erklärung erfolgen.
Plakatierung: die Zahlung muss bei Beantragung des Dienstes erfolgen.

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