Mitteilung über die Abhaltung von örtlichen Glücksspielen und Preiswettbewerbe

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Sämtliche lokale Glücksspiele (Lotterien, Tombole, Glückstöpfe oder Benefizbanken) und Wettbewerbe, welche in der Stadtgemeinde Bozen veranstaltet werden, müssen gemeldet werden.

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Für wen

Veranstalter von Lotterien und Preiswettbewerben

Bozen

Beschreibung

Die Mitteilung für Lotterien, Tombole, Glückstöpfen oder Benefizbanken muss bei zwei Körperschaften eingereicht werden:

  • Ministero dell'Economia e delle Finanze, Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato, Ispettorato Compartimentale - Vicolo del Vò, 32 - 38100 Trient (siehe beigelegter Vordruck )
  • Bürgermeister der Stadtgemeinde Bozen beim Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen Gumergasse, 7 39100 Bozen - Erdgeschoss (siehe beigelegter Vordruck)

Für die Preiswettbewerbe ist dagegen eine einzelne Mitteilung an:

  • das Ministerium für das Produktionsgewerbe (anhand eines Vordruckes bei der Handelskammer erhältlich) notwendig.  Die Preiswettbewerbe müssen dem Bezirksinspektorat Trient und dem Bürgermeister der Stadtgemeinde Bozen nicht gemeldet werden.

Ergeht von der Monopolverwaltung des Staates binnen 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung keine ausdrückliche Verweigerungsmaßnahme, gilt die Unbedenklichkeit (nulla osta) als erteilt.

Mindestens 30 Tage vor Abhaltung der Veranstaltung (aber erst nach Ablauf der 30 Tage ab der Meldung an die Monopolverwaltung des Staates) muss dem Gemeindeamt für Wirtschaft und Konzessionen eine Meldung des Glücksspiels vorgelegt werden.

Wir weisen auch darauf hin, dass:

  • Die Preise bei Tombola, Lotterie oder Glückstopf dürfen nicht in Geld, öffentlichen oder privaten Schuldscheinen, Wertpapieren oder Edelmetall bestehen, sondern in Dienstleistungen oder beweglichen Gütern.
  • Der Verkauf von Losen oder Tombolakarten mittels Glücksrad oder Ähnliches ist verboten.
  • Die Veranstaltungen werden an der Anschlagtafel der entsprechenden Gemeinde veröffentlicht. Der Veranstalter muss die nicht verkauften Scheine oder Karten überprüfen.
  • Während der Ziehung muss eine vom Veranstalter bevollmächtigte Person anwesend sein.
Lotterie:
erfolgt durch den Verkauf von Losen, die von einem nummerierten Block abgetrennt werden. In der Reihenfolge der Ziehung kann der jeweilige Käufer einen oder mehrere Preise gewinnen.
Der Verkauf der Lotteriescheine ist auf die Provinz des Veranstaltungsortes beschränkt.
Der Gesamtbetrag von € 51.645,69.- darf nicht überschritten werden.
Tombola (oft auch "Bingo" genannt):
Ziehung von Nummern von 1 bis 90. Jeder Spieler erhält eine oder mehrere Spielkarte mit unterschiedlichen Zahlenreihen. Gewinner ist, dessen Spielkarte als erste mit den gezogenen Nummern übereinstimmt.
Es kann zwar eine unbeschränkte Anzahl von Karten verkauft werden, aber der Gesamtwert der Preise darf den Betrag von € 12.911,42 nicht überschreiten.
Der Verkauf der Spielkarten ist auf das Gemeindegebiet des Veranstaltungsortes sowie auf die angrenzenden Gemeinden beschränkt.
Glückstopf oder Benefizbank:
besteht im Verkauf von Losen, die nicht, wie der Lotterieschein, mit einer Matrize gekennzeichnet sind. Eine bestimmte Anzahl von Losen müssen Preistreffer sein.
Der Ertrag aus dem Verkauf der Lose darf die Summe von € 51.645,69 nicht überschreiten.
Der Verkauf der Lose ist auf das Gemeindegebiet der Veranstaltung beschränkt.
Die Preisverleihung erfolgt in Anwesenheit eines Stellvertreters, der vom Bürgermeister beauftragt wird.
Preiswettbewerbe:
Werbeveranstaltungen, die sich in Preis- oder Leistungswettbewerbe unterscheiden, wobei die Sieger entweder durch das Los oder aufgrund einer persönlichen Leistung ermittelt werden (Fähigkeit der Teilnehmer, den Ausgang von Sport- oder Kulturveranstaltungen zu beurteilen oder vorherzusagen, Quizfragen zu beantworten, sowie Leistungen in Projektwettbewerben u.a.m., deren Beurteilung Dritten oder einer Jury überlassen ist )

So geht’s

Füllen Sie das Meldeformular an die Gemeinde aus und senden Sie es per E-Mail an 8.3.0@comune.bolzano.it oder per PEC an: 8.3.0@pec.bolzano.bozen.it zusammen mit einer Fotokopie des Personalausweises sowohl des Veranstalters als auch der Person, die mit der Kontrolle und Überwachung der Veranstaltung beauftragt ist.

Was Sie benötigen

Lotterie:

  • Meldeformular an das Finanzministerium (mindestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung)
  • Meldeformular an die Gemeinde (mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung)
  • Spielregelement, in welchem Preis und Anzahl der Scheine, Ausstellungsort und Aufzählung der Preise, Ort und Zeit der Verlosung, sowie die Überreichung der Preise anzugeben sind

Tombola:

  • Meldeformular an das Finanzministerium (mindestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung)
  • Meldeformular an die Gemeinde (mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung)
  • Spielregelement mit Aufzählung der Sachpreise und Angabe des Preises der Spielkarte
  • Bestätigung über die Hinterlegung der Kaution zu Gunsten der Gemeinde, die dem Gesamtwert der Preise entspricht. (Innerhalb von 30 Tagen nach der Ziehung wird die Überreichung der Preise an die Gewinner überprüft. Daraufhin wird die sofortige Freigabe der Kaution verfügt.)

Glückstopf für Wohltätigkeitszwecke:

  • Meldeformular an das Finanzministerium (mindestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung)
  • Meldeformular an die Gemeinde (mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung)
       

NACH ABLAUF DER VERANSTALTUNG

  • Übergabe des Abschlussprotokolls (Bericht) an die Gemeinde (siehe beigelegter Vordruck)
  • bei Tombole: Nachweis der Aushändigung der Preise an die Gewinner damit die Kaution freigegeben werden kann.

Was Sie erhalten

Erteilung der Bewilligung an die mit der Aufsicht der Veranstaltung beauftragten Person

Fristen und Fälligkeiten

Die Bewilligung (Befugnisübertragung) durch die Gemeinde wird innerhalb von höchstens 14 Tagen nach Mitteilung der Veranstaltung erteilt.

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