Für wen
Veranstalter von Lotterien und Preiswettbewerben
Sämtliche lokale Glücksspiele (Lotterien, Tombole, Glückstöpfe oder Benefizbanken) und Wettbewerbe, welche in der Stadtgemeinde Bozen veranstaltet werden, müssen gemeldet werden.
Veranstalter von Lotterien und Preiswettbewerben
Die Mitteilung für Lotterien, Tombole, Glückstöpfen oder Benefizbanken muss bei zwei Körperschaften eingereicht werden:
Für die Preiswettbewerbe ist dagegen eine einzelne Mitteilung an:
Ergeht von der Monopolverwaltung des Staates binnen 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung keine ausdrückliche Verweigerungsmaßnahme, gilt die Unbedenklichkeit (nulla osta) als erteilt.
Mindestens 30 Tage vor Abhaltung der Veranstaltung (aber erst nach Ablauf der 30 Tage ab der Meldung an die Monopolverwaltung des Staates) muss dem Gemeindeamt für Wirtschaft und Konzessionen eine Meldung des Glücksspiels vorgelegt werden.
Lotterie: erfolgt durch den Verkauf von Losen, die von einem nummerierten Block abgetrennt werden. In der Reihenfolge der Ziehung kann der jeweilige Käufer einen oder mehrere Preise gewinnen. Der Verkauf der Lotteriescheine ist auf die Provinz des Veranstaltungsortes beschränkt. Der Gesamtbetrag von € 51.645,69.- darf nicht überschritten werden. |
Tombola (oft auch "Bingo" genannt): Ziehung von Nummern von 1 bis 90. Jeder Spieler erhält eine oder mehrere Spielkarte mit unterschiedlichen Zahlenreihen. Gewinner ist, dessen Spielkarte als erste mit den gezogenen Nummern übereinstimmt. Es kann zwar eine unbeschränkte Anzahl von Karten verkauft werden, aber der Gesamtwert der Preise darf den Betrag von € 12.911,42 nicht überschreiten. Der Verkauf der Spielkarten ist auf das Gemeindegebiet des Veranstaltungsortes sowie auf die angrenzenden Gemeinden beschränkt. |
Glückstopf oder Benefizbank: besteht im Verkauf von Losen, die nicht, wie der Lotterieschein, mit einer Matrize gekennzeichnet sind. Eine bestimmte Anzahl von Losen müssen Preistreffer sein. Der Ertrag aus dem Verkauf der Lose darf die Summe von € 51.645,69 nicht überschreiten. Der Verkauf der Lose ist auf das Gemeindegebiet der Veranstaltung beschränkt. Die Preisverleihung erfolgt in Anwesenheit eines Stellvertreters, der vom Bürgermeister beauftragt wird. |
Preiswettbewerbe: Werbeveranstaltungen, die sich in Preis- oder Leistungswettbewerbe unterscheiden, wobei die Sieger entweder durch das Los oder aufgrund einer persönlichen Leistung ermittelt werden (Fähigkeit der Teilnehmer, den Ausgang von Sport- oder Kulturveranstaltungen zu beurteilen oder vorherzusagen, Quizfragen zu beantworten, sowie Leistungen in Projektwettbewerben u.a.m., deren Beurteilung Dritten oder einer Jury überlassen ist ) |
Füllen Sie das Meldeformular an die Gemeinde aus und senden Sie es per E-Mail an 8.3.0@comune.bolzano.it oder per PEC an: 8.3.0@pec.bolzano.bozen.it zusammen mit einer Fotokopie des Personalausweises sowohl des Veranstalters als auch der Person, die mit der Kontrolle und Überwachung der Veranstaltung beauftragt ist.
Lotterie:
Tombola:
Glückstopf für Wohltätigkeitszwecke:
NACH ABLAUF DER VERANSTALTUNG