Der Antrag auf Erteilung der Ermächtigung muss mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Private BürgerInnen können den Antrag per PEC an die Adresse 5.3.0@pec.bolzano.bozen.it oder per E-Mail an die Adresse 5.3.0@gemeinde.bozen.it senden zusammen mit einer Kopie der gültigen Identitätskarte des Veranstalters.
Einzelunternehmen und Gesellschaften müssen den Antrag per PEC an die Adresse: 5.3.0@pec.bolzano.bozen.it senden. Der Antrag muss digital unterschrieben und im PDF/a-Format versandt werden. Anträge, die nicht digital unterschrieben werden, müssen händisch unterschrieben, eingescannt und als PDF-Datei versandt werden. In diesem Fall ist dem Antrag die eingescannte Kopie eines gültigen Personalausweises des Antragstellers/der Antragstellerin beizulegen.
Nur für private Feste mit maximal 500 Teilnehmenden, die spätestens um 3.00 Uhr enden und gemäß dem L.G 13/92 in als geeignet eingestuften öffentlichen und/oder privaten Räumlichkeiten abgehalten werden, muss eine Tätigkeitsbeginnmeldung (SCIA) vorgelegt werden. Die SCIA-Meldung ist obligatorisch 5 Arbeitstage vor dem Veranstaltungstag per PEC-Mail (5.3.0@pec.bolzano.bozen.it) oder E-Mail (5.3.0@gemeinde.bozen.it) einzureichen. Bei Meldungen, die per PEC-Mail eingereicht, jedoch nicht digital unterschrieben werden, muss ein gültiges Ausweisdokument des/der Unterzeichnenden beigelegt werden. Gleiches gilt für Meldungen, die per E-Mail eingehen.
Beschwerden und Meldungen
Beschwerden und Meldungen über Störungen, die von einer privaten Feier oder Veranstaltung verursacht werden, müssen schriftlich eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:
- Name des Lokals/Vereinsraumes
- Art der Lärmbelastung (bitte genau angeben, ob es sich um Live-Musik, Karaoke o. a. handelt)
- Angaben zu den Tagen und Uhrzeiten, an denen die Störung besonders schwerwiegend ist
- Adresse und Telefonnummer für die Kontaktaufnahme