A.3 Stadtpolizeiordnung

Die Ordnung regelt die Benutzung und Instandhaltung des öffentlichen Eigentums, die öffentliche Ruhe, den Anstand und die öffentliche Sicherheit
Veröffentlichungsdatum:

14.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 23  vom 18.03.2025, vollstreckbar ab 30.03.2025

Zuständige Stelle

A.3 Stadtpolizei

Kontrolle und Aufsicht in den Bereichen der Verwaltungspolizei, der Verkehrspolizei und Unfallerhebungen, der Gerichtspolizei und der städtischen Sicherheit

Dateiformat

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Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Umwelt und Tiere

Antrag auf Ermächtigung von Musik bei zeitlich begrenzten Veranstaltungen

Veranstaltungen mit DJ, Live-Musik und Karaoke

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Umwelt und Tiere

Antrag auf Genehmigung für die Anbringung von Außenlautsprechern und Vorkehrungen zur Eindämmung der Lärmbelästigung

Lärm von Gastbetrieben / Genehmigungen für die Installation von Lautsprechern, Bildschirmgeräten, Fernsehern außerhalb oder in der Nähe von Ausgängen

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Umwelt und Tiere

Antrag auf Genehmigung für private Feiern mit Musik

Private Freizeittätigkeiten im Freien, in Gastbetrieben oder in privaten Unterhaltungslokalen

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Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Stadtpolizei - Zahlung der Übertretungen der Straßenverkehrsordnung und der Gemeindeverordnungen

Die Übertretungen von Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und der Gemeindeverordnungen werden durch einem Strafbescheid bekanntgegeben.

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

14.04.2021

Veröffentlichungsdatum

14.04.2021

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 04.08.2025 14:42

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