Antrag auf Genehmigung für die Anbringung von Außenlautsprechern und Vorkehrungen zur Eindämmung der Lärmbelästigung

  • Dienst aktiv

Lärm von Gastbetrieben / Genehmigungen für die Installation von Lautsprechern, Bildschirmgeräten, Fernsehern außerhalb oder in der Nähe von Ausgängen

© www.pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Betreiber von Gastlokalen.

Bozen

Beschreibung

Lokale und Einrichtungen, die Außenlautsprecher, Bildschirmgeräte, Fernsehgeräte mit Akustikverstärkern für den Außenbereich oder in der Nähe von Ausgängen aufstellen möchten, müssen beim Amt für Umweltschutz einen Antrag auf Genehmigung stellen. Die Installation solcher Geräte ist nur für Gastbetriebe zulässig.

Die wichtigsten Bestimmungen betreffen:

  • die Schließung von Türen und Fenstern nach 23.00 Uhr, wenn im Lokal Musik gespielt wird
  • die Durchführung von Maßnahmen, die durch einen technischen Bericht bestätigt werden müssen, zur Gewährleistung der Einhaltung der Grenzwerte zur internen Lärmbelästigung in den darüber- oder danebenliegenden Räumen.

So geht’s

Das Gesuch um Erteilung der Ermächtigung muss mindestens 30 Tage vor eingereicht werden.

Einzelunternehmen und Gesellschaften müssen das Gesuch per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse  5.3.0@pec.bolzano.bozen.it schicken und mit einer digitalen Unterschrift versehen (Versand im PDF/a-Format). Erfolgt die Unterschrift nicht digital, muss das Gesuch händisch unterschrieben, eingescannt und als PDF-Datei versandt werden. In diesem Fall ist dem Gesuch die eingescannte Kopie eines gültigen Personalausweises des Antragstellers/der Antragstellerin beizulegen. Die Stempelsteuer kann mit der eigene Erklärung entrichtet werden (Siehe Formular unten).

Beschwerden oder Reklamationen:

Für Reklamationen oder Beschwerden ist es nötig, sich an die Stadtpolizei, an die Ordnungskräfte oder an das Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen der Gemeinde Bozen sowie an das Amt für Umweltschutz zu wenden.

Beschwerden müssen schriftlich vorgelegt werden und folgende Daten enthalten:

  • das Lokal, das die Störung verursacht
  • die Art des Lärms (genau angeben, ob es sich um Musik, Geschrei oder beide Lärmquellen handelt)
  • Tage (und Uhrzeiten), an denen die Störung am stärksten ist
  • eine Postanschrift und eine telefonische Kontaktmöglichkeit für eventuelle Mitteilungen

Was Sie erhalten

Eventuelle Genehmigung

nach Einholung der Gutachten der zuständigen Ämter, mit Angabe von Uhrzeiten und Auflagen

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken
16,00 Euro

1 für den Antrag; 1 für die Genehmigung

Weitere Informationen

5.3 Verordnungen Lärm

- Verordnung Nr. 52/0122713 vom 2.8.2018
- Verordnung 24.1.2013 - Prot. Nr. 7/6648 (bis auf Widerruf)

A.3 Stadtpolizeiordnung

Die Ordnung regelt die Benutzung und Instandhaltung des öffentlichen Eigentums, die öffentliche Ruhe, den Anstand und die öffentliche Sicherheit

5.3 Datenschutzinformation – Ermächtigung für die Anbringung und Benutzung von Außenlautsprechern, Bildschirmgeräten, Fernsehern

5.3 Datenschutzinformation – Ermächtigung für die Anbringung und Benutzung von Außenlautsprechern, Bildschirmgeräten, Fernsehern

Links zu externen Webseiten

Kontakt

5.3 Amt für den Schutz der Umwelt und des Territoriums/Lärm aus öffentlichen Betrieben und Gesuch Außenlautsprechern

Telefono:
0471 997275

E-mail:
5.3.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
5.3.0@pec.bolzano.bozen.it

Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
Gültig seit 01.01.2021

8.3 Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen

Telefono:
0471 997353

Telefono:
0471 997494

E-mail:
8.3.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
8.3.0@pec.bolzano.bozen.it

Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
Gültig seit 01.01.2021

A.3 Einsatzzentrale der Stadtpolizei

Telefon:
0471 997777

Mo.
06:00 - 24:00
Di.
06:00 - 24:00
Mi.
06:00 - 24:00
Do.
06:00 - 24:00
Fr.
06:00 - 02:00
Sa.
06:00 - 02:00
So.
06:00 - 24:00
Gültig seit 01.05.2018

5.3 Amt für den Schutz der Umwelt und des Territoriums

Umweltschutz, Lärmschutz, Umweltplanung, Messungen und Kontrollen, Tierschutzstelle

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