Lokale und Einrichtungen, die Außenlautsprecher, Bildschirmgeräte, Fernsehgeräte mit Akustikverstärkern für den Außenbereich oder in der Nähe von Ausgängen aufstellen möchten, müssen beim Amt für Umweltschutz einen Antrag auf Genehmigung stellen. Die Installation solcher Geräte ist nur für Gastbetriebe zulässig.
Die wichtigsten Bestimmungen betreffen:
die Schließung von Türen und Fenstern nach 23.00 Uhr, wenn im Lokal Musik gespielt wird
die Durchführung von Maßnahmen, die durch einen technischen Bericht bestätigt werden müssen, zur Gewährleistung der Einhaltung der Grenzwerte zur internen Lärmbelästigung in den darüber- oder danebenliegenden Räumen.
So geht’s
Das Gesuch um Erteilung der Ermächtigung muss mindestens 30 Tage vor eingereicht werden.
Einzelunternehmen und Gesellschaften müssen das Gesuch per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse 5.3.0@pec.bolzano.bozen.it schicken und mit einer digitalen Unterschrift versehen (Versand im PDF/a-Format). Erfolgt die Unterschrift nicht digital, muss das Gesuch händisch unterschrieben, eingescannt und als PDF-Datei versandt werden. In diesem Fall ist dem Gesuch die eingescannte Kopie eines gültigen Personalausweises des Antragstellers/der Antragstellerin beizulegen. Die Stempelsteuer kann mit der eigene Erklärung entrichtet werden (Siehe Formular unten).