Für wen
Betreiber von Gastlokalen.
Lärm von Gastbetrieben / Genehmigungen für die Installation von Lautsprechern, Bildschirmgeräten, Fernsehern außerhalb oder in der Nähe von Ausgängen
Betreiber von Gastlokalen.
Lokale und Einrichtungen, die Außenlautsprecher, Bildschirmgeräte, Fernsehgeräte mit Akustikverstärkern für den Außenbereich oder in der Nähe von Ausgängen aufstellen möchten, müssen beim Amt für Umweltschutz einen Antrag auf Genehmigung stellen. Die Installation solcher Geräte ist nur für Gastbetriebe zulässig.
Die wichtigsten Bestimmungen betreffen:
Der Antrag auf Erteilung der Ermächtigung muss mindestens 30 Tage im Voraus eingereicht werden, zusammen mit zwei entwerteten Stempelmarken zu je 16 Euro, die auf dem Antrag anzubringen sind.
Einzelunternehmen und Gesellschaften müssen das Gesuch per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse 5.3.0@pec.bolzano.bozen.it schicken und mit einer digitalen Unterschrift versehen (Versand im PDF/a-Format). Erfolgt die Unterschrift nicht digital, muss das Gesuch händisch unterschrieben, eingescannt und als PDF-Datei versandt werden. In diesem Fall ist dem Gesuch die eingescannte Kopie eines gültigen Personalausweises des Antragstellers/der Antragstellerin beizulegen.
Beschwerden oder Reklamationen:
Für Reklamationen oder Beschwerden ist es nötig, sich an die Stadtpolizei, an die Ordnungskräfte oder an das Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen der Gemeinde Bozen sowie an das Amt für Umweltschutz zu wenden.
Beschwerden müssen schriftlich vorgelegt werden und folgende Daten enthalten:
Antrag mit dem Formular im Anhang und Bezahlung von 2 Stempelmarken zu 16€.