3.2 Gemeindeverordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung
Die Verordnung regelt die durch das Gesetz vom 27. Juli 2000, Nr. 212, geregelten Bereiche unter Beachtung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Garantien der BürgerInnen in Bezug auf die Verwaltungstätigkeit.
Ab 2014 wird für Immobilien in der Provinz Bozen die Gemeindeimmobiliensteuer GIS fällig und die staatlichen Bestimmungen zur IMU finden keine Anwendung mehr