3.2 Gemeindeverordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung

Die Verordnung regelt die durch das Gesetz vom 27. Juli 2000, Nr. 212, geregelten Bereiche unter Beachtung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Garantien der BürgerInnen in Bezug auf die Verwaltungstätigkeit.
Veröffentlichungsdatum:

14.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 59 vom 19.11.2024

Zuständige Stelle

3.2 Steueramt

Gemeindesteuern und Gemeindeabgaben (GIS, Aufenthaltsabgabe)

Dateiformat

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Vertriebslizenz

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Zugeordnete Dienste

Steuern, Finanzen und Bußgelder

Aufenthaltsabgabe in Villen, Wohnungen und Unterkünften im Allgemeinen

Villen, Wohnungen und Unterkünften im Allgemeinen die zu touristischen Zwecken genutzt werden unterliegen der Aufenthaltssteuer

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Steuern, Finanzen und Bußgelder

Geschuldete Aufenthaltsabgabe für Übernachtungen in den Beherbergungsbetrieben (Ortstaxe/Kurtaxe)

Für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ist die Ortstaxe geschuldet.

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Steuern, Finanzen und Bußgelder

GIS - allgemeine Informationen

Ab 2014 wird für Immobilien in der Provinz Bozen die Gemeindeimmobiliensteuer GIS fällig und die staatlichen Bestimmungen zur IMU finden keine Anwendung mehr

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Steuern, Finanzen und Bußgelder

GIS - Andere Wohnungen

Wohneinheiten, die sich nach der Art der Nutzung von der Hauptwohnung unterscheiden

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

14.04.2021

Veröffentlichungsdatum

14.04.2021

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Letzte Änderung: 15.05.2025 16:41

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