3.2 Gemeindeverordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung

Die Verordnung regelt die durch das Gesetz vom 27. Juli 2000, Nr. 212, geregelten Bereiche unter Beachtung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Garantien der BürgerInnen in Bezug auf die Verwaltungstätigkeit.
Veröffentlichungsdatum:

14.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 59 vom 19.11.2024

Zuständige Stelle

3.2 Steueramt

Gemeindesteuern und Gemeindeabgaben (GIS, Aufenthaltsabgabe)

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Steuern, Finanzen und Bußgelder

GIS - Baugründe

Für Bauzwecke nutzbare Fläche

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Steuern, Finanzen und Bußgelder

GIS - Hauptwohnung und Zubehöreinheiten

Wohnung, in welcher der Besitzer den ständigen Aufenthalt und den meldeamtlichen Wohnsitz hat

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Steuern, Finanzen und Bußgelder

GIS - Steuersätze, Ermäßigungen, Befreiungen

Die GIS-Bestimmungen sehen verschiedene Steuersätze, Ermäßigungen und Befreiungen vor

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Steuern, Finanzen und Bußgelder

GIS - Zahlungsmodalitäten

Wann und wie wird die Steuer korrekt entrichtet

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

14.04.2021

Veröffentlichungsdatum

14.04.2021

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 15.05.2025 16:41

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