die Eigentümerinnen/Eigentümer von Gebäuden und Baugründen oder die Inhaberinnen/Inhaber von dinglichen Fruchtgenuss-, Nutzungs-, Wohn- oder Überbaurechten an solchen;
der Konzessionsinhaber/die Konzessionsinhaberin, wenn Domänenvermögen oder unverfügbares Vermögen in Konzession gegeben wird;
der Leasingnehmer/die Leasingnehmerin für geleaste Immobilien, auch wenn sie erst geplant sind oder sich erst im Bau befinden. Er oder sie ist ab dem Tag des Vertragsabschlusses für die gesamte Vertragsdauer steuerpflichtig;
der Teil eines Ehepaares, dem die eheliche Wohnung mit richterlicher Verfügung der gerichtlichen Trennung, der Annullierung, der Auflösung oder des Erlöschens der zivilrechtlichen Wirkung der Ehe zugewiesen wurde;
der Elternteil, dem die Wohnung mit richterlicher Verfügung der Anvertrauung des Kindes oder der Kinder zugewiesen wurde.
Bozen
Beschreibung
Wann wird die Steuer bezahlt
Die Gemeindeimmobiliensteuer wird in zwei Raten bezahlt.
Die erste Rate muss innerhalb 16. Juni des Bezugsjahres bezahlt werden und entspricht der für das erste Halbjahr geschuldeten Steuer.
Die zweite Rate muss innerhalb16. Dezember des Bezugsjahres als Saldozahlung für die für das ganze Jahr geschuldete Steuer bezahlt werden.
Die Steuerpflichtigen können die gesamte Steuer in einer einzigen Jahresrate innerhalb des 16. Juni entrichten.
NB:Die Einzahlung wird nicht vorgenommen wenn die für das Bezugsjahr geschuldete Gesamtsteuer maximal 10 Euro beträgt. Wenn sich die für das ganze Jahr geschuldete Steuer auf mehr als 10 Euro beläuft und nur die Anzahlung maximal 10 Euro beträgt, muss die für das Bezugsjahr insgesamt geschuldete Steuer mit der Saldozahlung entrichtet werden. Die für die Gemeindeimmobiliensteuer geschuldeten Beträge werden nicht gerundet.
Wie wird die Steuer bezahlt
Die Zahlung der Gemeindeimmobiliensteuer darf ausschließlich durch das Zahlungsformular Modell F24 an Bank- oder Postschaltern oder über Homebanking erfolgen.
3980: Hauptwohnung und Zubehör 3981: landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude + D10 3982: Baugründe 3983: Andere Gebäude 3984: Katastergruppe D
Code der Körperschaft Stadtgemeinde Bozen: A952
Im Ausland ansässige Bürgerinnen und Bürger Ausschließlich Bürger/-Innen, die nicht in Italien ansässig sind, über kein italienisches Bankkonto verfügen und daher nicht das Modell F24 verwenden können, dürfen die Steuer durch eine Banküberweisung aus das Kontokorrent des Schatzamtes der Stadtgemeinde Bozen bei der Südtiroler Volksbank bezahlen. Für weitere Auskünfte ist es nötig, sich an das Steueramt zu wenden.
Was kann ich tun, wenn ich die Steuer nicht bezahlt habe bzw. wenn ich zu wenig bezahlt habe
Wer die Steuer nicht innerhalb der festgesetzten Fristen bezahlt hat bzw. zu wenig bezahlt hat, kann die eigene Position bereinigen und die "freiwillige Berichtigung" anwenden, wenn die Verstöße nicht bereits vorgehalten wurden und in jedem Fall keine Zugriffe, Inspektionen, Prüfungen oder andere administrative Ermittlungen eingeleitet wurden, von denen der/die Steuerpflichtige offiziell Kenntnis hatte.
Werte der Strafen für die freiwillige Berichtigung bei Verstößen, die ab dem 1. September 2024 begangen wurden: NEW!!!
0,083% für jeden Tag der Verspätung vom 1. bis zum 14. Tag ab der fehlenden oder unzureichenden Einzahlung;
1,25% vom 15. bis zum 30. Tag ab der fehlenden oder unzureichenden Einzahlung;
1,39% nach dem 30. Tag aber innerhalb von 90 Tagen ab der fehlenden oder unzureichenden Einzahlung;
3,125% nach dem 90. Tag aber innerhalb von einem Jahr ab der fehlenden oder unzureichenden Einzahlung;
3,572% nach einem Jahr ab der fehlenden oder unzureichenden Einzahlung.
Werte der Strafen für die freiwillige Berichtigung bei Verstößen, die vor dem 1. September 2024 begangen wurden:
0,1% für jeden Tag der Verspätung vom 1. bis zum 14. Tag ab der fehlenden oder unzureichenden Einzahlung;
1,5% vom 15. bis zum 30. Tag ab der fehlenden oder unzureichenden Einzahlung;
1,67% nach dem 30. Tag aber innerhalb von 90 Tagen ab der fehlenden oder unzureichenden Einzahlung;
3,75% nach dem 90. Tag aber innerhalb einem Jahr ab der fehlenden oder unzureichenden Einzahlung;
4,29% nach einem Jahr aber innerhalb von zwei Jahren ab der fehlenden oder unzureichenden Einzahlung;
5% nach dem zweiten Jahr ab der fehlenden oder unzureichenden Einzahlung
Zinsen
Jahr 2019 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 0,8% jährlich
Jahr 2020 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 0,05% jährlich
Jahr 2021 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 0,01% jährlich
Jahr 2022 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 1,25% jährlich
Jahr 2023 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 5% jährlich
Jahr 2024 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 2,5% jährlich
Jahr 2025 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 2% jährlich
Bei der freiwilligen Berichtigung werden Strafen und Zinsen zur geschuldeten Steuer dazugezählt und der Gesamtbetrag muss mit Zahlungsformular Model F24 mit demselben Steuerkodex eingezahlt werden. Ein Beispiel: Wenn der/die Steuerpflichtige die nicht erfolgte Zahlung der GIS für andere Gebäude berichtigen will, muss er/sie den vollen für die Berichtigung geschuldeten Betrag mit dem Steuerkodex 3983 entrichten.
Bitte beachten Sie:
Die Gemeinde nimmt die Feststellungen von Amts wegen vor und stellt die Feststellungsbescheide bis zum 31. Dezember des fünften Jahres zu, das auf das Jahr folgt, in dem die Zahlung geleistet wurde oder hätte geleistet werden müssen.
Was kann ich tun, wenn ich zu viel bezahlt habe
Wer mehr Steuer als geschuldet gezahlt hat, kann innerhalb von 5 Jahren ab dem Einzahlungstag einen Antrag auf Rückerstattung/Verrechnung (→ Rückerstattungsformular) stellen. Der Antrag auf Verrechnung muss mindestens 60 Tage vor dem Datum der zu verrechnenden Zahlung gestellt werden, anderenfalls wird die Rückerstattung vorgenommen (Beispiel: wenn der/die Steuerpflichtige im Jahr 2021 zu viel bezahlt hat kann er/sie innerhalb des 16.04.2022 den Antrag auf Ausgleich für die Akontorate 2022 stellen).
So geht’s
Der Zugang zu den Diensten des Steueramtes erfolgt
auf elektronischem Wege, um Informationen zu erhalten und Dokumente einzureichen (GIS-Erklärungen, Mietverträge, Ersatzerklärungen, Anträge auf Rückerstattung usw.). Hierfür können die Dienstnutzerinnen und -nutzer die auf der Webseite veröffentlichten Formulare verwenden und sie mit den geforderten Unterlagen an folgende E-Mail-Adressen schicken:
Die Höhe der ersten Rate entspricht der für das erste Halbjahr geschuldeten Steuer.
Wichtiger Hinweis Fällt die Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, so wird die Fälligkeit auf den ersten, drauffolgenden Tag verschoben, der kein Feiertag ist.
2025 16 Dez
Zahlung der Saldorate
Hinweise
Die zweite Rate gilt als Saldo der für das ganze Jahr geschuldeten Steuer.
Fällt die Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, so wird die Fälligkeit auf den ersten, drauffolgenden Tag verschoben, der kein Feiertag ist.
Immobilien, die von Konkursen, Gerichtsliquidationen oder Zwangsliquidationen im Verwaltungsweg betroffen sind: Der Kurator oder der Liquidationskommissär muss die für die Gesamtdauer des Konkursverfahrens geschuldete Steuer innerhalb von drei Monaten ab Hinterlegung des Übertragungsdekrets der Immobilien in der Gerichtskanzlei einzahlen.
Immobilien, die in der Erbschaftserklärung enthalten sind: Für Immobilien aus Erbschaftserklärungen ist die Zahlung der Steuer durch die Erbinnen und Erben ordnungsgemäß, wenn sie innerhalb der Frist für di Saldozahlung des zweiten Jahres nach dem Jahr der Eröffnung der Erbfolge vorgenommen wird (16. Dezember des zweiten darauf folgenden Jahres).
Das aktuelle Gebietsabkommen für Bozen, welches die Wohnungsvermietung durch „begünstigte“ Mietverträge (3+2 Jahre), Verträge für Universitätsstudenten und Verträge für einen Übergangszeitraum regelt.
Die Verordnung regelt die durch das Gesetz vom 27. Juli 2000, Nr. 212, geregelten Bereiche unter Beachtung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Garantien der BürgerInnen in Bezug auf die Verwaltungstätigkeit.