Beschreibung
Mietverträge laut Gebietsabkommen sind Mietverträge für Wohnungen, die auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung zwischen den Verbänden der Gebäudebesitzer und den Mietervereinigungen abgeschlossen werden.
Die Höhe des Mietzinses für solche Verträge muss zwischen einem im Gebietsabkommen vorgegebenen Minimum und Maximum liegen, je nach den im Abkommen festgelegten Bandbreiten, die auf den Gebieten (Zonen), in die die Gemeinde unterteilt ist, und den Eigenschaften der Wohnung basieren.
Diese Mietverträge ermöglichen eine Reihe von steuerlichen Begünstigungen für den Vermieter.
Das Gebietsabkommen ist in Kraft ab 1. Januar 2019, ersetzt und annulliert das vorherige Gebietsabkommen vom 30. Mai 2003.
Die Organisationen welche das Abkommen abgeschlossen haben:
| Das Gebietsabkommen basiert auf dem Gesetz Nr. 431 vom 9. Dezember 1998 und dem Dekret vom 30. Dezember 2002 des Ministers für Infrastrukturen und Transportwesen in Einklang mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen. |