GIS - allgemeine Informationen

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Ab 2014 wird für Immobilien in der Provinz Bozen die Gemeindeimmobiliensteuer GIS fällig und die staatlichen Bestimmungen zur IMU finden keine Anwendung mehr

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Für wen

Steuerpflichtig sind:

  1. die Eigentümerinnen/Eigentümer von Gebäuden und Baugründen oder die Inhaberinnen/Inhaber von dinglichen Fruchtgenuss-, Nutzungs-, Wohn- oder Überbaurechten an solchen;
  2. der Konzessionsinhaber/die Konzessionsinha­berin, wenn Domänenvermögen oder unverfügbares Vermögen in Konzession gegeben wird;
  3. der Leasingnehmer/die Leasingnehmerin für geleaste Immobilien, auch wenn sie erst geplant sind oder sich erst im Bau befinden. Er oder sie ist ab dem Tag des Vertragsabschlusses für die gesamte Vertragsdauer steuerpflichtig;
  4. der Teil eines Ehepaares, dem die eheliche Wohnung mit richterlicher Verfügung der gerichtlichen Trennung, der Annullierung, der Auflösung oder des Erlöschens der zivilrechtlichen Wirkung der Ehe zugewiesen wurde;
  5. der Elternteil, dem die Wohnung mit richterlicher Verfügung der Anvertrauung des Kindes oder der Kinder zugewiesen wurde.
  6. die überlebende Person einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die gemäß Art. 1 Abs. 42 des G. 76/2016, von ihrem Recht Gebrauch macht, weiterhin und solange dieses Recht besteht, in der Wohnung mit gemeinsamem Wohnsitz im Eigentum des verstorbenen Lebensgefährten/der verstorbenen Lebensgefährtin zu wohnen.
Bozen

Beschreibung

Die GIS ist die Steuer, die für den Besitz von Gebäuden und Baugründen, die sich im Gemeindegebiet befinden, geschuldet ist. Es sind Gebäude jeglicher Art, die für jegliche Nutzung bestimmt sind, einschließlich der Hauptwohnung samt Zubehör.

Die Gemeindeimmobiliensteuer ist eine Steuer, die im Selbstberechnungsverfahren ermittelt wird, was bedeutet, dass die steuerpflichtige Person, die als Einzige die tatsächliche Situation ihrer Liegenschaften kennt, die Steuer selbst berechnen muss.

Sie wird für jedes Kalenderjahr im Verhältnis zum Eigentumsanteil und für die Anzahl der Monate des Jahres geschuldet, in denen die Immobilie besessen wurde, und sie wird für das laufende Jahr berechnet und eingezahlt.

Für jede Immobilie, die sich im Besitz der Steuerpflichtigen befinden, müssen folgende Elemente berücksichtigt werden:

  • Besteuerungsgrundlage;
  • Anzahl der Monate, in denen die Immobilie besessen wurde;
  • Besitzanteil;
  • entsprechender Steuersatz;
  • zustehende Freibeträge.

So geht’s

Die Dienstleistungen des Steueramtes können auf folgende Weise in Anspruch genommen werden:

  • Online, um Informationen anzufordern oder Unterlagen einzureichen (GIS-Erklärungen, Mietverträge, Ersatzerklärungen, Rückerstattungsanträge usw.). Die entsprechenden Formulare finden Sie im Abschnitt "Was Sie benötigen" auf dieser Seite. Die Unterlagen müssen vollständig mit den erforderlichen Dokumenten an folgende Adressen übermittelt werden:
  • Telefonisch unter der Nummer 0471 997444
  • Nach Terminvereinbarung telefonisch unter 0471 997444
  • Am Schalter, während der Öffnungszeiten für den Parteienverkehr
Auskünfte können direkt von der betroffenen Person oder von einer bevollmächtigten Person eingeholt werden.

Mietverträge
Außerdem ist es möglich, die Unterlagen ausschließlich für Mietverträge online einzureichen: Klicken Sie dazu einfach auf das rote Feld auf dieser Seite. Der Zugang erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).

Was Sie erhalten

Informationen zur korrekten Anwendung der GIS, Begüstigungen, Befreiungen

Fristen und Fälligkeiten

2026 16 Jun

Zahlung der Akontorate

Hinweise

Die Höhe der ersten Rate entspricht der für das erste Halbjahr geschuldeten Steuer.

Wichtiger Hinweis
Fällt die Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, so wird die Fälligkeit auf den ersten, drauffolgenden Tag verschoben, der kein Feiertag ist.
2026 16 Dez

Zahlung der Saldorate

Hinweise

Die zweite Rate gilt als Saldo der für das ganze Jahr geschuldeten Steuer.

Fällt die Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, so wird die Fälligkeit auf den ersten, drauffolgenden Tag verschoben, der kein Feiertag ist.
2026 30 Jun

Einreichung der GIS-Erklärung

Hinweise

Innerhalb des 30. Juni 2026 muss die GIS-Erklärung für das Jahr 2025 eingereicht werden.

2026 30 Jun

Einreichung der Bescheinigungen, der Kopien der Mietverträge oder der Ersatzerklärungen bei sonstigem Verfall der Begünstigungen oder bei sonstiger Anwendung der Steuererhöhung bzw. der anderen Unterlagen, die für die Anwendung der von den GIS-Gesetzen festgelegten Rechte vorgesehen sind. 

Hinweise

Innerhalb des 30. Juni 2026 müssen die Unterlagen bezüglich des Jahres 2025 eingereicht werden.

Kosten

Der öffentliche Informationsdienst ist kostenlos.

Weitere Informationen

3.2 Ordnungen Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Regelt die Anwendung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS

Gebietsabkommen für die Mietverträge

Das aktuelle Gebietsabkommen für Bozen, welches die Wohnungsvermietung durch „begünstigte“ Mietverträge (3+2 Jahre), Verträge für Universitätsstudenten und Verträge für einen Übergangszeitraum regelt.

3.2 Datenschutzinformation - Gemeindesteuern

3.2 Datenschutzinformation - Gemeindesteuern

3.2 Ordnung über die Steuereinnahmen der Gemeinde

Ordnung über die Steuereinnahmen der Gemeinde.

3.2 Gemeindeverordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung

Die Verordnung regelt die durch das Gesetz vom 27. Juli 2000, Nr. 212, geregelten Bereiche unter Beachtung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Garantien der BürgerInnen in Bezug auf die Verwaltungstätigkeit.

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