Für wen
Abgabenschuldner sind alle Personen mit italienischer oder ausländischer Staatsbürgerschaft, die eine Wohneinheit zeitweilig zu touristischen Zwecken besetzen.
Als "touristische Zwecke" werden jene Aufenthalte bezeichnet, die sich vom Aufenthalt für Arbeitsleistungen oder für Studium unterscheiden (die entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung ist vorzuweisen).
Die Aufenthaltsabgabe wird in allen Gemeinden der Region Trentino-Südtirol angewandt.
Ins Ausland ausgewanderte Bürger, die im Verzeichnis der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger (A.I.R.E.) der Gemeinde eingetragen sind, sind für die zur Verfügung stehende Wohnung nicht abgabepflichtig.