3.2 Meldung der Nichtbenutzung einer Wohnheit

Aufenthaltsabgabe in Villen, Wohnungen und Unterkünften im Allgemeinen
Veröffentlichungsdatum:

12.10.2026

Zuständige Stelle

3.2 Steueramt

Gemeindesteuern und Gemeindeabgaben (GIS, Aufenthaltsabgabe)

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Steuern, Finanzen und Bußgelder

Aufenthaltsabgabe in Villen, Wohnungen und Unterkünften im Allgemeinen

Villen, Wohnungen und Unterkünften im Allgemeinen die zu touristischen Zwecken genutzt werden unterliegen der Aufenthaltssteuer

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

12.10.2026

Veröffentlichungsdatum

12.10.2026

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Letzte Änderung: 16.10.2026 10:11

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