3.2 Meldung der Nichtbenutzung einer Wohnheit

Aufenthaltsabgabe in Villen, Wohnungen und Unterkünften im Allgemeinen
Veröffentlichungsdatum:

18.02.2022

Zuständige Stelle

3.2 Steueramt

Gemeindesteuern und Gemeindeabgaben (GIS, Aufenthaltsabgabe)

Dateiformat

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Vertriebslizenz

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Zugeordnete Dienste

Steuern, Finanzen und Bußgelder

Aufenthaltsabgabe in Villen, Wohnungen und Unterkünften im Allgemeinen

Villen, Wohnungen und Unterkünften im Allgemeinen die zu touristischen Zwecken genutzt werden unterliegen der Aufenthaltssteuer

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

18.02.2022

Veröffentlichungsdatum

18.02.2022

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Letzte Änderung: 02.05.2025 18:43

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