Verkehrsberuhigte Zonen (VBZ)

Ansuchen um Ausstellung des digitalen Parkausweises für ansässige Bürgerinnen und Bürger

Der Parkausweis für die farbige Zone (bollino) ermächtigt zum Parken auf den Oberflächenparkplätzen - den sogenannten „weißen Parkplätzen"

Stadtpolizei - Die Durchgänge (Gates) mit den Kontrollkameras der VBZ in der Bozner Altstadt

An den Zufahrten zur verkehrsberuhigten Zone (VBZ) sind Videoüberwachungskameras installiert

Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ) und in die Fußgängerzone

Die Genehmigung gilt für die festgelegten Uhrzeiten und unter Beachtung der geltenden Verordnungen.

Stadtpolizei - Sondergenehmigungen für Personen mit Behinderungen

EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen (CUDE). Er darf nur für die Fahrzeuge verwendet werden, die die Person mit Behinderungen benutzt.

Stadtpolizei - Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen und Freiberufler

Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen, Freiberufler/innen, Vereine und andere Rechtssubjekte gemäß geltender Verordnung

Stadtpolizei - Nutzung der Stellplätze für Lieferfahrzeuge

Bürgermeisterverordnungen, die das Parken in den für Lieferwagen reservierten Be- und Entladestellplätzen regeln.

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