Ansuchen um Ausstellung des digitalen Parkausweises für ansässige Bürgerinnen und Bürger
Der Parkausweis für die farbige Zone (bollino) ermächtigt zum Parken auf den Oberflächenparkplätzen - den sogenannten „weißen Parkplätzen"
Stadtpolizei - Die Durchgänge (Gates) mit den Kontrollkameras der VBZ in der Bozner Altstadt
An den Zufahrten zur verkehrsberuhigten Zone (VBZ) sind Videoüberwachungskameras installiert
Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ) und in die Fußgängerzone
Die Genehmigung gilt für die festgelegten Uhrzeiten und unter Beachtung der geltenden Verordnungen.
Stadtpolizei - Sondergenehmigungen für Personen mit Behinderungen
EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen (CUDE). Er darf nur für die Fahrzeuge verwendet werden, die die Person mit Behinderungen benutzt.
Stadtpolizei - Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen und Freiberufler
Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen, Freiberufler/innen, Vereine und andere Rechtssubjekte gemäß geltender Verordnung
Stadtpolizei - Nutzung der Stellplätze für Lieferfahrzeuge
Bürgermeisterverordnungen, die das Parken in den für Lieferwagen reservierten Be- und Entladestellplätzen regeln.