Verkehrsbeschränkte Zone
Verkehrsbeschränkte Zone - Informationen über Zufahrten, Genehmigungen, Parkmöglichkeiten und Regeln für Einwohner, Unternehmen und Besucher.
Ansuchen um Ausstellung des digitalen Parkausweises für ansässige Bürgerinnen und Bürger
Der Parkausweis für die farbige Zone (bollino) ermächtigt zum Parken auf den Oberflächenparkplätzen - den sogenannten „weißen Parkplätzen"
Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ) und in die Fußgängerzone
Die Genehmigung gilt für die festgelegten Uhrzeiten und unter Beachtung der geltenden Verordnungen.
Stadtpolizei - Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen und Freiberufler
Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen, Freiberufler/innen, Vereine und andere Rechtssubjekte gemäß geltender Verordnung
Stadtpolizei - Sondergenehmigungen für Personen mit Behinderungen
EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen (CUDE). Er darf nur für die Fahrzeuge verwendet werden, die die Person mit Behinderungen benutzt.
Stadtpolizei - Die Durchgänge (Gates) mit den Kontrollkameras der VBZ in der Bozner Altstadt
An den Zufahrten zur verkehrsberuhigten Zone (VBZ) sind Videoüberwachungskameras installiert
Stadtpolizei - Nutzung der Stellplätze für Lieferfahrzeuge
Bürgermeisterverordnungen, die das Parken in den für Lieferwagen reservierten Be- und Entladestellplätzen regeln.