Verkehrsberuhigte Zonen (VBZ)

Verkehrsbeschränkte Zone

Anleitung

Wegweiser

Anfahrt und Parken bei der VBZ

Verkehrsbeschränkte Zone - Informationen über Zufahrten, Genehmigungen, Parkmöglichkeiten und Regeln für Einwohner, Unternehmen und Besucher.

Weitere Details

Dienste

Ansuchen um Ausstellung des digitalen Parkausweises für ansässige Bürgerinnen und Bürger

Der Parkausweis für die farbige Zone (bollino) ermächtigt zum Parken auf den Oberflächenparkplätzen - den sogenannten „weißen Parkplätzen"

Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ) und in die Fußgängerzone

Die Genehmigung gilt für die festgelegten Uhrzeiten und unter Beachtung der geltenden Verordnungen.

Stadtpolizei - Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen und Freiberufler

Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen, Freiberufler/innen, Vereine und andere Rechtssubjekte gemäß geltender Verordnung

Stadtpolizei - Sondergenehmigungen für Personen mit Behinderungen

EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen (CUDE). Er darf nur für die Fahrzeuge verwendet werden, die die Person mit Behinderungen benutzt.

Stadtpolizei - Die Durchgänge (Gates) mit den Kontrollkameras der VBZ in der Bozner Altstadt

An den Zufahrten zur verkehrsberuhigten Zone (VBZ) sind Videoüberwachungskameras installiert

Stadtpolizei - Nutzung der Stellplätze für Lieferfahrzeuge

Bürgermeisterverordnungen, die das Parken in den für Lieferwagen reservierten Be- und Entladestellplätzen regeln.

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