Panoramica
Die verkehrsberuhigte Zone der Bozner Altstadt (ZTL-VBZ) ist rund um die Uhr (24/24 Stunden), an jedem Tag der Woche, aktiv. Die Zufahrt wird durch Kameras an den elektronischen Kontrollpunkten überwacht, welche die Kennzeichen der in die ZTL einfahrenden Fahrzeuge erfassen. Das unbefugte Einfahren zieht eine Verwaltungsstrafe nach sich.
→ VBZ-Kontrollpunkte einsehen
So beantragen Sie die Durchfahrtsgenehmigung
Für die Zufahrt zur verkehrsberuhigten Zone (VBZ) ist eine von der Stadtpolizei ausgestellte Genehmigung erforderlich. Diese richtet sich nach den Kategorien (Anwohner, Unternehmen, Besucher, Menschen mit Behinderung) und den in den Gemeindeverordnungen vorgesehenen Voraussetzungen.
Sie können die Genehmigung wie folgt beantragen:
- Telefonisch unter der Nummer 0471 997799
- Per E-Mail durch Zusendung des Formulars an A.3.P@gemeinde.bozen.it
- Online über das VBZ-Portal für die freigeschalteten Kategorien (z. B. Personen mit Invalidenparkausweis, Unternehmen für dringende Eingriffe, Veranstaltungen, Zufahrt zu Privatbereichen, Taxis und Mietwagen mit Fahrer) unter Verwendung von SPID, E-Identitskarte CIE oder CNS.
Für Informationen zu den Voraussetzungen und den autorisierten Kategorien besuchen Sie die Seite: Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ)
Umweltbeschränkungen
In der Gemeinde Bozen gelten zudem Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0, Euro 1, Euro 2 Diesel und Euro 3 Diesel, jeweils von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 7:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr. Besuchen Sie die entsprechende Seite: Fahrverbote zur Fahrverbote zur Reduzierung der Luftverschmutzung