Anfahrt und Parken bei der VBZ

Verkehrsbeschränkte Zone - Informationen über Zufahrten, Genehmigungen, Parkmöglichkeiten und Regeln für Einwohner, Unternehmen und Besucher.
© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Panoramica

Die verkehrsberuhigte Zone der Bozner Altstadt (ZTL-VBZ) ist rund um die Uhr (24/24 Stunden), an jedem Tag der Woche, aktiv. Die Zufahrt wird durch Kameras an den elektronischen Kontrollpunkten überwacht, welche die Kennzeichen der in die ZTL einfahrenden Fahrzeuge erfassen. Das unbefugte Einfahren zieht eine Verwaltungsstrafe nach sich.
          
VBZ-Kontrollpunkte einsehen

So beantragen Sie die Durchfahrtsgenehmigung

Für die Zufahrt zur verkehrsberuhigten Zone (VBZ) ist eine von der Stadtpolizei ausgestellte Genehmigung erforderlich. Diese richtet sich nach den Kategorien (Anwohner, Unternehmen, Besucher, Menschen mit Behinderung) und den in den Gemeindeverordnungen vorgesehenen Voraussetzungen.

Sie können die Genehmigung wie folgt beantragen:

  • Telefonisch unter der Nummer 0471 997799
  • Per E-Mail durch Zusendung des Formulars an A.3.P@gemeinde.bozen.it 
  • Online über das VBZ-Portal für die freigeschalteten Kategorien (z. B. Personen mit Invalidenparkausweis, Unternehmen für dringende Eingriffe, Veranstaltungen, Zufahrt zu Privatbereichen, Taxis und Mietwagen mit Fahrer) unter Verwendung von SPID, E-Identitskarte CIE oder CNS.

Für Informationen zu den Voraussetzungen und den autorisierten Kategorien besuchen Sie die Seite: Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ)

Umweltbeschränkungen

In der Gemeinde Bozen gelten zudem Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0, Euro 1, Euro 2 Diesel und Euro 3 Diesel, jeweils von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 7:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr. Besuchen Sie die entsprechende Seite: Fahrverbote zur Fahrverbote zur Reduzierung der Luftverschmutzung

So geht's

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1 Ansässige Bürgerinnen und Bürger

Für die Zufahrt mit dem Auto zur verkehrsberuhigten Zone (ZTL VBZ) und zu den Fußgängerzonen mit elektronischen Kontrollpunkten muss eine Genehmigung bei der Stadtpolizei beantragt werden. Die Anträge werden auf der Grundlage der geltenden Verordnungen geprüft.

So beantragen Sie die Genehmigung

Mehr erfahren: Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ)

Anwohner innerhalb der ZTL

Anwohner, die innerhalb der ZTL wohnen und einen Parkausweis „Grün rot durchgestrichen“ besitzen (ausgenommen Kapuzinergasse, Lauringasse und Gerbergasse), dürfen zu folgenden Zeiten durchfahren und parken:

  • Mo–Fr: 19:15–08:30 Uhr
  • Samstag: ab 13:00 Uhr
  • Sonntag: bis Montag, 08:30 Uhr
  • Feiertage: 00:00–24:00 Uhr
  • 24. und 31. Dezember: 13:00–24:00 Uhr
Parkplätze für Anwohner

Das Parken wird durch farbige Zonen geregelt. Anwohner müssen einen digitalen Parkausweis („Bollino“) beantragen, der mit dem Kennzeichen verknüpft ist. Dieser ermöglicht das kostenlose Parken auf den Weißen Streifen der eigenen Zone. 

Mehr erfahren: Ausstellung des digitalen Parkausweises für ansässige Bürgerinnen und Bürger

2 Besucher und Touristen

  • Verbot: Die Zufahrt mit Privatfahrzeugen ist verboten, insbesondere in Zeiten mit starkem Verkehrsaufkommen.
  • Hotels und Bed & Breakfast: Wenn sich Ihr Hotel in der ZTL befindet, kontaktieren Sie dieses im Voraus, um Ihr Kennzeichen mitzuteilen und eine temporäre Durchfahrtsgenehmigung zu erhalten.
  • Parkplätze: Für Gelegenheitsbesucher und Touristen ist es ratsam, das Auto auf den peripheren Pendlerparkplätzen (Park-and-Ride) oder in gebührenpflichtigen Parkhäusern direkt außerhalb des Zentrums abstellen (z. B. Parkplatz Mayr-Nusser oder Zentrum/Waltherplatz). Besuchen Sie die Seite: Parken in Bozen   

Mehr erfahren: Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ) und in die Fußgängerzone

3 Unternehmen und Freiberufler

Spezifische Parkausweise oder Genehmigungen können vorgesehen werden für:

  • Unternehmen
  • Handwerker
  • Freiberufler
  • Vereine
  • Andere von der Gemeindeverordnung bestimmte Subjekte

Mehr erfahren: Stadtpolizei - Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen und Freiberufler

4 Ladetätigkeiten von Waren

Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen dürfen von Montag bis Samstag von 6:00 bis 10:30 Uhr zum Be- und Entladen in die ZTL einfahren (ausgenommen unterjährige Feiertage).
Elektro-, Hybrid- oder Wasserstofffahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen können mit einer entsprechenden Genehmigung auch in zusätzlichen Zeitfenstern einfahren (bis 11:00 Uhr und an einigen Kontrollpunkten von 14:30–16:00 Uhr).

Mehr erfahren: 

5 Menschen mit Behinderung

Um die ZTL in Bozen mit einem Invalidenparkausweis zu befahren, muss das Kennzeichen des Fahrzeugs vorab über das VBZ-Portal der Stadt Bozen oder durch Kontaktaufnahme mit der Stadtpolizei registriert werden.

Mehr erfahren:

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 30.07.2026 13:08

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