Stadtpolizei - Sondergenehmigungen für Personen mit Behinderungen

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EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen (CUDE). Er darf nur für die Fahrzeuge verwendet werden, die die Person mit Behinderungen benutzt.

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Für Personen mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung, die vom Dienst für Rechtsmedizin des Gesundheitsbezirks Bozen ausgestellt wurde.

Sie können nur bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden und sind innerhalb der Europäischen Union gültig.

Bozen

Beschreibung

Damit die Personen mit Behinderungen ihre Sonderrechte geltend machen können, erhalten sie den EU-Parkausweis. Dieser Parkausweis ist streng persönlich, und das Original muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs, das die Person mit Behinderungen benutzt, angebracht werden.

Der EU-Parkausweis ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und er gilt in ganz Italien. Er darf nur verwendet werden, wenn die Person mit Behinderungen ebenfalls im Fahrzeug ist oder kurz vorher aus dem Fahrzeug ausgestiegen ist oder in Kürze wieder abgeholt wird.

Mit dem EU-Parkausweis darf man durch die verkehrsberuhigte Zone und die Fußgängerzone fahren, auch wenn die Durchfahrt in diesen Zonen nur für eine Kategorie von Fahrzeugen erlaubt ist, die Transportdienste von öffentlichem Interesse durchführen. Mit dem EU-Parkausweis darf man auf den Vorzugsspuren und in den Schulzonen fahren und man darf kostenlos und ohne zeitliche Beschränkung auf den Stellplätzen parken, die als Behindertenparkplätze ausgewiesen sind, sowie auf den Stellplätzen mit begrenzter Parkdauer. Wenn der Behindertenparkplatz bereits besetzt oder nicht frei ist, dürfen Personen mit Behinderungen mit ihrem Fahrzeug kostenlos auf den kostenpflichtigen Parkplätzen parken. Der EU-Parkausweis ist 5 Jahre gültig und kann verlängert werden.

Er kann auch eine kürzere Geltungsdauer haben. In diesen Fällen wird die Geltungsdauer vom Gesundheitsbezirk Bozen festgelegt.

So geht’s

Das Ansuchen und die u.a. Unterlagen persönlich bei der Stadtpolizei abgeben - Amt für Verkehr G. Galileistrasse nr. 23 - 1. Stock - Zimmer 102.
   
ACHTUNG: für Genehmigungen mit Parkkarte für behinderte Personen  (VBZ und Fussgängerzonen) greifen Sie auf den Online-Dienst zu, indem Sie auf das rote Feld klicken. Zur Anmeldung benötigen Sie: SPID, CIE oder CNS (Nationale Bürgerkarte).

Was Sie erhalten

EU-Parkausweis (CUDE)

Fristen und Fälligkeiten

7 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

1 Tage

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken zu Euro 16,00
32,00 Euro

nur wenn das ärztliche Attest auf eine vorläufige Zeit ausgestellt wurde und zwar weniger als 5 Jahre

Weitere Informationen

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