A.3 Datenschutzinformation - Ausstellung des Parkausweises für Personen mit Behinderung

Datenschutzinformation
Veröffentlichungsdatum:

15.05.2025

Zuständige Stelle

A.3 Stadtpolizei

Kontrolle und Aufsicht in den Bereichen der Verwaltungspolizei, der Verkehrspolizei und Unfallerhebungen, der Gerichtspolizei und der städtischen Sicherheit

Dateiformat

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Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Stadtpolizei - Sondergenehmigungen für Personen mit Behinderungen

EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen (CUDE). Er darf nur für die Fahrzeuge verwendet werden, die die Person mit Behinderungen benutzt.

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

15.05.2025

Veröffentlichungsdatum

15.05.2025

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 11.09.2025 11:05

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