Für wen
Personen, die den Kategorien in der geltenden Verordnung angehören, die die Kriterien für die Ausstellung der Parkausweise für die farbigen Zonen festlegt.
Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen, Freiberufler/innen, Vereine und andere Rechtssubjekte gemäß geltender Verordnung