Stadtpolizei - Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen und Freiberufler

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Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen, Freiberufler/innen, Vereine und andere Rechtssubjekte gemäß geltender Verordnung

© Gemeinde Bozen/SIT - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Personen, die den Kategorien in der geltenden Verordnung angehören, die die Kriterien für die Ausstellung der Parkausweise für die farbigen Zonen festlegt.

Bozen

Beschreibung

Die Stadtpolizei stellt die Parkausweise für die farbigen Zonen für die Bürgerinnen und Bürger aus, die im Register der Auslandsitaliener/innen (AIRE) der Stadtgemeinde Bozen eingetragen sind, für Unternehmen, die im Register der Handelskammer eingetragen sind, für Freiberufler, Vereine, Gewerkschaften, Fahrschulen, Redaktionen von Tages- und Online-Zeitungen und von Radio- und Fernsehsendern, für Gastbetriebe und Zimmervermieter, für Wohnungsbesitzer, die nicht in Bozen anässig sind, und für Personen mit einem zwingend notwendigen Wohnsitz in einer anderen Gemeinde. 

So geht’s

Die Bürgerinnen und Bürger müssen persönlich im Stadtpolizeikommando, Dienststelle für Verkehr und Ermächtigungen erscheinen (Galileistraße 23, 39100 Bozen, 1. Stock, Zimmer 102).

Das Formular (unten angeführt) kann mittels E-Mail weitergeleitet werden, und per E-Mail werden auch Informationen erteilt.

Was Sie erhalten

Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen und Freiberufler

Fristen und Fälligkeiten

2 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

1 Tage

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Kosten

KOSTENLOS

Weitere Informationen

Ordnung Nr. 48/2024

Abänderung der Art. 3 und 8-bis der Anlage „A“ der Ordnung Nr. 32/2023 „Kriterien für die Parkraumnutzung in den farbigen Zonen sowie im Bereich des Stadtzentrums und in der verkehrsbeschränkten Zone und Einführung des digitalen Parkausweises“

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